Information zu Genehmigungsverfahren

Stempel mit der Beschriftung "genehmigt"

Die Zentrale Kontaktstelle berät die Projektträger zu Genehmigungsverfahren, die im Anwendungsbereich des Net Zero Industry Act (NZIA) durchgeführt werden. Sie koordiniert und erleichtert die Einreichung der relevanten Unterlagen und Informationen und informiert die Projektträger über das Ergebnis der verwaltungsbehördlichen Entscheidungen.

Die Zentrale Kontaktstelle ist per E-Mail zu erreichen: NZIA@SenMVKU.berlin.de

Der Anwendungsbereich des NZIA umfasst alle „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien“. Hierunter fallen sowohl geplante gewerbliche Anlagen als auch die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um insbesondere folgende Netto-Null-Technologien (NNT) herstellen zu können (Art. 3 Nr. 16 NZIA):

  • Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
  • Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
  • Batterie- und Energiespeichertechnologien
  • Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie,
  • Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
  • Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan,
  • Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂,
  • Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
  • Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe,
  • Wasserkrafttechnologien,
  • Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
  • energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien,
  • Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs,
  • biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen,
  • transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
  • Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO₂,
  • Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr.

Die Genehmigung für den Bau oder den Ausbau großer Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien (mehr als 1 Gigawatt) sowie für Projekte, die nicht in Gigawatt gemessen werden, muss innerhalb von 18 Monaten erteilt werden. Bei kleineren Projekten (unter einem Gigawatt) beträgt diese Frist 12 Monate. Für strategische Projekte werden kürzere Fristen festgelegt.

Unabhängig davon soll das Verfahren gewährleisten, dass diese Projekte sicher und ökologisch nachhaltig sind und den Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Die Zentrale Kontaktstelle übernimmt die Koordinierung der Genehmigungsverfahren. Die Genehmigungsverfahren selbst werden von den zuständigen Fachbehörden unter Anwendung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt.

Informationen zu einzelnen Genehmigungsverfahren: