Net Zero Industry Act (NZIA)

Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung zu Netto-Null-Technologien, Verordnung 2024/1735) sollen die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der EU gesteigert werden. Diese Technologien sollen die Energiewende vorantreiben. Bis 2030 soll die EU mindestens 40 % ihres jährlichen Bedarfs an Netto-Null-Technologien (NNT) selbst decken können. Das hilft die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und das Klimaneutralitätsziel für 2050 zu erreichen, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und die Energieabhängigkeit zu reduzieren.

  • Maßnahmen NZIA

    Der NZIA sieht verschiedene Maßnahmen vor, mit denen der Hochlauf der Produktion von Netto-Null-Technologien gesteigert werden soll:

    • Strategische Projekte: Vorrang für Projekte, die die EU-Cleantech-Industrie weniger krisenanfällig und wettbewerbsfähiger machen.
    • Weniger Bürokratie und zügigere Genehmigung: weniger Verwaltungsaufwand und einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren – insbesondere für strategische Projekte, die so mehr Planungs- und Investitionssicherheit bieten.
    • CO₂-Einspeicherleistung: Förderung von Projekten zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung, v. a. durch mehr Speicherstätten.
    • Anreize für Investitionen: Mobilisierung von Investitionen über die „Net-Zero-Europe“-Plattform und die Europäische Wasserstoffbank.
    • Besserer Marktzugang: Anwendung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien bei öffentlichen Vergabeverfahren und Auktionen, um die Nachfrage nach erneuerbaren Energien anzukurbeln.
    • Innovationen: Möglichkeit zur Errichtung von Reallaboren, um innovative Cleantech-Technologien zu entwickeln und zu erproben und somit beste Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen.
    • Ausbau von Kompetenzen: Europäische Akademien, die über die „Net-Zero Europe“-Plattform verwaltet werden und Aus- und Weiterbildungsprogramme für Berufsbilder im Bereich Netto-Null-Technologien anbieten.
  • Anwendungsbereich NZIA
    Unter den Anwendungsbereich des NZIA fallen alle „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien“. Hierunter fallen zum einen geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um folgende Netto-Null-Technologien (NNT) herstellen zu können (Art. 3 Nr. 16 NZIA):
    • Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
    • Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
    • Batterie- und Energiespeichertechnologien
    • Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie,
    • Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
    • Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan,
    • Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂,
    • Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
    • Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf,(1)
    • Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe,
    • Wasserkrafttechnologien,
    • Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
    • energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien,
    • Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs,
    • biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen,
    • transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
    • Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO₂,
    • Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr,
    • Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen. (1)

    (1) Nukleartechnologien – mit Ausnahme der Kernfusion im Rahmen des geltenden Rechts – sowie Technologien für Kernspaltungsenergie sind nicht Teil der allgemeinen Struktur der Energieversorgung Deutschlands und werden daher in Deutschland nicht als strategische Projekte anerkannt (Art. 13 Abs. 6 NZIA).

Windnühle auf Feldern

Information zu Genehmigungsverfahren

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Solarpanel auf eienr Wiese

Finanzierungsmöglichkeiten

Für die Förderung von NZIA-Maßnahmen stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen

Mehrere Personen an einem Tisch. Einige von ihnen notieren sich etwas.

Services der Berliner Wirtschaftsförderung

Um die Umsetzung der NNT-Projekte zur erleichtern gibt es vom Land Berlin umfassende Unterstützung. Weitere Informationen

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Tastatur mit Aufschrift Kontakt

Zentrale Kontaktstelle

Die zentrale Kontaktstelle ist Ihr direkter Ansprechpartner in Berlin, wenn es um die Koordination und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Projekte zur Herstellung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte, geht.

Kontakt:
NZIA@senmvku.berlin.de