Unter den Anwendungsbereich des NZIA fallen alle „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien“. Hierunter fallen zum einen geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um folgende Netto-Null-Technologien (NNT) herstellen zu können (Art. 3 Nr. 16 NZIA):
- Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien,
- Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
- Batterie- und Energiespeichertechnologien
- Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie,
- Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
- Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan,
- Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂,
- Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
- Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf,(1)
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe,
- Wasserkrafttechnologien,
- Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien,
- Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs,
- biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen,
- transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen,
- Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO₂,
- Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr,
- Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen. (1)
(1) Nukleartechnologien – mit Ausnahme der Kernfusion im Rahmen des geltenden Rechts – sowie Technologien für Kernspaltungsenergie sind nicht Teil der allgemeinen Struktur der Energieversorgung Deutschlands und werden daher in Deutschland nicht als strategische Projekte anerkannt (Art. 13 Abs. 6 NZIA).