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Erteilung von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer
Worum geht es?
Für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer, z.B. zur Bewässerung des Ufergrundstücks, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Wasserstand des jeweiligen Gewässers ein Mindestmaß nicht unterschreitet.
Der aktuelle Wasserstand kann, falls er allgemein zugänglich ist, am Pegelmesser des Gewässers abgelesen oder telefonisch bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Bezüglich der Erlaubnis zur Entnahme aus Gewässern 1. Ordnung (schiffbare Gewässer) sowie aus Fließgewässern 2. Ordnung wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Für die stehenden Gewässer 2. Ordnung erteilt das Bezirksamt die Erlaubnis.
Zur Bearbeitung einer wasserrechtlichen Erlaubnis benötigen wir folgende Angaben:- Antragsteller, Grundstückseigentümer
- Lageplan des Grundstücks
- Grundstücksgröße
- Grund der Wasserentnahme
- jährliche Wassermenge
- Entnahmeart.
Ansprechpersonen Bezirke
Ansprechpersonen Landesverwaltung
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Gewässer 1. Ordnung und Fließgewässer 2. Ordnung
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Formulare / Broschüren / Merkblätter
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur