Erteilung von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer

Dianasee

Der Dianasee

Worum geht es?

Für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer, z.B. zur Bewässerung des Ufergrundstücks, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Wasserstand des jeweiligen Gewässers ein Mindestmaß nicht unterschreitet.

Der aktuelle Wasserstand kann, falls er allgemein zugänglich ist, am Pegelmesser des Gewässers abgelesen oder telefonisch bei der zuständigen Behörde erfragt werden.

Bezüglich der Erlaubnis zur Entnahme aus Gewässern 1. Ordnung (schiffbare Gewässer) sowie aus Fließgewässern 2. Ordnung wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Für die stehenden Gewässer 2. Ordnung erteilt das Bezirksamt die Erlaubnis.

Zur Bearbeitung einer wasserrechtlichen Erlaubnis benötigen wir folgende Angaben:
  1. Antragsteller, Grundstückseigentümer
  2. Lageplan des Grundstücks
  3. Grundstücksgröße
  4. Grund der Wasserentnahme
  5. jährliche Wassermenge
  6. Entnahmeart.

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Gesetze / Vorschriften

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Berliner Wassergesetz (BWG)