Lärm durch Schienenverkehr

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Worum geht es?

Die Aufsicht über den Berliner Straßen- und U-Bahnverkehr sowie die im Stadtgebiet agierenden nicht bundeseigenen Eisenbahnen obliegt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Anfragen, die die Teilnahme dieser Schienenfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr betreffen, werden von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden entgegengenommen und in Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet. Aufsichtsbehörde für die S-Bahn und die Deutsche Bahn ist das Eisenbahn-Bundesamt.

Werden Schienenwege neu gebaut oder baulich verändert, sind die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu beachten. Bei baulich nicht geänderten Bahntrassen (Altanlagen) besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. In Einzelfällen werden hier aber freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Bei Lärm durch betriebsnotwendige Nebenanlagen die zum Beispiel der Energieversorgung dienen, zu laute Durchsagen auf Bahnhöfen oder quietschende Schienen sollte in erster Linie der Betreiber angesprochen werden.

Lärmminderungsplanung

Für die Lärmquellen Straßenbahn und oberirdische U-Bahn sowie Straßenverkehr werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Rahmen der Lärmminderungsplanung Maßnahmen erarbeitet. Diese Maßnahmen werden mit dem Lärmaktionsplan fortgeführt.

Lärmsanierung an Eisenbahnstrecken

Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet. Das Bundesministerium für Verkehr informiert auf seinen Webseiten über Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz im Schienenverkehr.

Ansprechpersonen

Wenn Sie von akutem oder dauerhaftem Schienenlärm betroffen sind, hängen die Ansprechpartner vom Betreiber ab:

S-Bahn, Regional- und Fernverkehr (Deutsche Bahn): U-Bahn und Straßenbahn (BVG):

Behörden

Weiterführende Informationen

Gesetze / Vorschriften