Informationen für Geflüchtete mit Behinderung

Geflüchtete im Rollstuhl

Anlaufstellen und Angebote für Geflüchtete mit Behinderungen

Folgende Stellen beraten und unterstützen geflüchtete Menschen mit Behinderungen:

Auf www.deafrefugees.de finden gehörlose und taube Menschen eine Liste von Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen, die ehrenamtlich für Geflüchtete tätig werden.

Schwerbehindertenausweis in Deutschland

In Deutschland können Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, einen entsprechenden Ausweis beantragen. Mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie Hilfen in verschiedenen Lebensbereichen. Ein ukrainischer Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland nicht gültig.

Sie können den Ausweis erst beantragen, wenn Sie ein Aufenthaltsrecht haben, also den entsprechenden Online-Antrag ausgefüllt haben.

Schwerbehindertenausweis beantragen: So läuft das Verfahren ab

In einem ersten Schritt stellen Sie den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht. Diesen schicken Sie ausgefüllt per Post an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Versorgungsamt
Postfach 310929
10639 Berlin

Legen Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments und Ihrer Aufenthaltserlaubnis (etwa die Bescheinigung, die Sie nach ausfüllen des Online-Formulars erhalten haben) bei. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung. Für die weitere Bearbeitung werden aktuelle medizinische Befunde, Entlassungsberichte, Gutachten usw. benötigt. Soweit diese nicht vorhanden sind, müssten Sie entsprechende Ärzte oder Krankenhäuser in Deutschland aufsuchen. Soweit Ihre Dokumente nicht in deutscher Sprache sind, müssen diese beglaubigt übersetzt werden – die Behörde kann hierfür keine Erstattung der Kosten übernehmen, noch selbst eine Übersetzung vornehmen.

In der Regel dauert das Antragsverfahren derzeit 5 Monate. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin stellt Ihnen nach Prüfung aller Unterlagen einen Bescheid über die Höhe des Grades der Behinderung aus. Wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder höher festgestellt wird, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung in Berlin

In Berlin können Menschen mit Behinderung den Sonderfahrdienst BerlMobil nutzen. Hierfür brauchen Sie allerdings eine Berechtigten-Nummer. Sie erhalten die Nummer mit Ihrem Behindertenausweis. Wenn Sie einen Rollstuhl oder einen Rollator brauchen, können Sie den Dienst auch nutzen, wenn Ihre Antragstellung auf einen Behindertenausweis noch nicht abgeschlossen ist. Hierfür füllen Sie diesen Antrag (Doc, deutsch) aus und senden ihn per Post an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Versorgungsamt
Postfach 310929
10639 Berlin

Sie erhalten anschließend Ihre Berechtigten-Nummer. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Sonderfahrdienst BerlMobil.

Weiterführende Informationen

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