Zentralstelle Hasskriminalität

Der Hasskriminalität oder der vorurteilsmotivierten Kriminalität zuzuordnen sind Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung der Täterin oder des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder Engagements gerichtet ist oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt ein, dass sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftatbestände ist damit grundsätzlich nicht verbunden.

In der Staatsanwaltschaft Berlin bilden die Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen 231, 237 und 238 die im September 2020 gegründete Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität.

Geleitet wird die Zentralstelle durch Frau Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Ines Karl und Herrn Staatsanwalt als Gruppenleiter Johannes Ploog, die insoweit auch als Ansprechpersonen für Betroffene, Nichtregierungsorganisationen und andere Behörden fungieren.

Besonders sensibilisiert für die Belange der Betroffenen setzen die Dezernentinnen und Dezernenten der in der Zentralstelle zusammengefassten Abteilungen ihr fundiertes fachliches Wissen verfahrensübergreifend ein. Dazu zählen die Erstellung von Arbeitshilfen und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Strafverfolgungsbehörden.

Zur Gewährleistung eines hohen Ermittlungsstandards bei kurzen Kommunikationswegen arbeiten die Abteilungen der Zentralstelle in enger Vernetzung mit den Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes. Ein intensiver Wissens‑ und Erfahrungsaustausch erfolgt durch regelmäßige Treffen auf Führungsebene und Hospitationen.

Die Zentralstelle arbeitet zudem mit Nichtregierungsorganisationen und Beratungsstellen sowie den Antidiskriminierungsstellen zusammen. Neben dem wechselseitigen Informations- und Wissenstransfer wird dabei insbesondere das Ziel verfolgt, mögliche Hemmschwellen der Opfer vorurteilsmotivierter Kriminalität im Umgang mit Polizei und Justiz abzubauen. Dies kann die Anzeigebereitschaft Betroffener stärken und trägt so dazu bei, das Dunkelfeld dieses Kriminalitätsphänomens zu erhellen. Dazu zählt auch, von Hasskriminalität Betroffene und andere Interessierte über die zwingenden formalen Erfordernisse des Strafverfahrens – etwa die Stellung eines fristgebundenen Strafantrags – aufzuklären. Die Angehörigen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität nehmen zudem selbst Strafanzeigen auf und beantworten in diesem Rahmen allgemeine Fragen zum Strafverfahren.

Flyer

  • Flyer Zentralstelle Hasskriminalität

    PDF-Dokument (63.6 kB) - Stand: Juli 2024

Aufgaben und Ziele der Landesstelle für Gleichbehandlung (Antidiskriminierungsstelle)

Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung informiert über die Aufgaben und Ziele der Antidiskriminierungsstelle.

Oberstaatsanwältin Ines Karl

Oberstaatsanwalt Johannes Ploog