Bahnstreik: Wie Fahrgäste ihr Geld zurückbekommen

Bahnfahrer, die von einem Streik betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich den Fahrpreis erstatten zu lassen. Eine Anleitung, wie Fahrgäste am besten vorgehen.

Bahnstreik

Ein Streik bei der Bahn trifft auch die Fahrgäste. Sie sollten ihre Rechte in Anspruch nehmen.

Antrag auf Fahrpreiserstattung ausfüllen und einsenden

Wer wegen eines Streiks den Fahrpreis erstattet haben möchte, hat zwei Möglichkeiten. Bahnkunden können einen digitalen Antrag online über das eigene Kundenkonto und im DB Navigator ausfüllen. Eine weitere Möglichkeit ist das Zusenden des Formulars per Post. Hier müssen Bahnkunden ein Fahrgastrechteformular ausfüllen. Zu finden ist es als PDF auf der Webseite der Bahn. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten oder Originalbelege einer Hotelübernachtung müssen beigelegt werden. Das Formular entweder in einem DB-Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main schicken. Ein Entschädigungsanspruch kann auch online über das eigene Kundenkonto und im DB Navigator geltend gemacht werden.

Fahrpreiserstattung bei Verspätung

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent.

Fahrpreiserstattung: Zeitkarten des Nahverkehrs

Für Fahrten in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro pro Fahrt zurück. In der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Zu den Zeitkarten im Nahverkehr zählen auch das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets. Bei Wochen- und Monatskarten rät die Bahn, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Bei Jahreskarten können die Verspätungsfälle aber auch im Laufe des Jahres eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Das heißt, die Fahrgäste müssen mehrere Verspätungen sammeln und diese dann zusammen geltend machen.

Fahrpreiserstattung: Zeitkarten des Fernverkehrs

Hier bekommen Fahrgäste der 2. Klasse pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung 5 Euro erstattet. Bahnreisende der 1. Klasse kriegen 7,50 wieder. Wer mit einer BahnCard 100 unterwegs ist, kann in 2. Klasse 10 Euro pro Fahrt zurückfordern und in der 1. Klasse 15 Euro.
Für Zeitkarten im Nah- und Fernverkehr gilt: Mehr als 25 Prozent des Zeitkartenwertes werden nicht erstattet. Außerdem gibt es, anders als bei normalen Tickets, auch nicht mehr Geld ab 120 Minuten Verspätung.

Fahrpreiserstattung bei Rail-&-Fly-Karte

Flugreisende mit diesem Spezialangebot der Bahn müssen sich an die jeweilige Fluggesellschaft wenden, wie ein Sprecher der Bahn erklärt. Die Deutsche Bahn ist in diesem Fall Vertragspartner der Airline und nicht der direkte Ansprechpartner für den Reisenden.

Fahrpreiserstattung bei Reiserücktritt

Bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch, wenn Fahrgäste die Reise bereits angetreten haben, diese aber dann abbrechen und zum Startbahnhof zurückkehren, weil die Fahrt durch die Verspätung für sie sinnlos geworden ist.

Fahrpreiserstattung bei Wechsel in einen anderen Zug

Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, dürfen Fahrgäste die Reise mit einem anderen Zug antreten oder fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht. Dazu gehören die ICE Sprinter oder City Night Liner. Wer mit einer Nahverkehrskarte unterwegs ist, muss sich zunächst eine Fernverkehrs-Fahrkarte für den anderen Zug kaufen. Die entstehenden Kosten bekommt der Kunde später erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ermäßigte Fahrkarten wie zum Beispiel die Länder-Tickets.

Fahrpreiserstattung bei Wechsel in ein anderes Verkehrsmittel

Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, können ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Das gilt allerdings nur, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet die anfallenden Kosten bis zu maximal 80 Euro. Fahrgäste müssen das Original der Busfahrkarte oder Taxi-Quittung aufheben. Fällt ein Zug aus und ist er gleichzeitig die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages, gilt diese Regelung ebenfalls.

Erstattung von Übernachtungskosten

Erfordert ein Zugausfall oder eine Verspätung eine Übernachtung und ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn die Hotelkosten im angemessenen Rahmen. Auch hierbei sollten Fahrgäste das Original der Rechnung aufheben. Stellt die Bahn eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, werden die Kosten für selbst organisierte Alternativen nicht übernommen.

Informationen der Deutschen Bahn:

Welche Züge noch fahren, erfahren Bahnkunden unter der Live-Auskunft der Deutschen Bahn ab zwölf Stunden vor der Abfahrt auf. Regionale Infos bekommen Bahnkunden am ehesten im Internet. Zugriff auf die Fahrplananzeigen an den deutschen Bahnhöfen gibt es ebenfalls online. Telefonisch können sich Reisende unter der kostenlosen Servicenummer informieren:
Tel: 08000 99 66 33

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Quelle: BerlinOnline/dpa

Aktualisierung: 15. November 2023