Berlin ist eine Stadt der Vielfalt – das spiegelt sich auch in der religiösen und weltanschaulichen Landschaft wider. Mehrere Hundert unterschiedlichste Gemeinschaften gestalten das gesellschaftliche Leben in der multikulturellen Metropole aktiv mit und tragen auf vielfältige Weise zum sozialen und kulturellen Miteinander bei. Mit ihrer großen Pluralität an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nimmt Berlin dabei deutschland- und vielleicht sogar europaweit eine besondere Stellung ein.
Die beiden mitgliederstärksten Gemeinschaften sind die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin der Katholischen Kirche. Daneben sind auch orthodoxe, freikirchliche und weitere christliche Gemeinden in der Stadt vertreten.
Die zweitgrößte religiöse Gruppe in Berlin sind Musliminnen und Muslime, gefolgt von Jüdinnen und Juden. Des weiteren gibt es buddhistische, hinduistische, Bahá’í- und Sikh-Gemeinschaften – sowie viele kleinere Religionsgemeinschaften. Eine Vielzahl von Vereinen, Projekten und Initiativen ist seit Jahren erfolgreich im Bereich des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Angehörigen unterschiedlicher Glaubensrichtungen tätig.
Gleichzeitig ist ein Großteil der Berliner Bevölkerung konfessionell nicht gebunden. Einige von ihnen haben sich zu Weltanschauungsgemeinschaften zusammengeschlossen, die Träger sozialer und kultureller Einrichtungen und Projekte sind. Der Humanistische Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg, ist berlinweit die zahlenmäßig größte Weltanschauungsgemeinschaft.
Wir über uns
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Das Referat des Berliner Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften koordiniert die Beziehungen des Landes zu einzelnen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Grundlage dafür ist das Religionsverfassungsrecht (Art. 30, 70 Abs. 1 GG und Art. 140 GG iVm Art. 137 VIII WRV). Religionsverfassungsrechtliche sowie Religionspolitische Fragen sind durch das Grundgesetz den Ländern zugewiesen (Kulturhoheit der Länder).
Zu diesen Aufgaben gehören: Religionspolitische und religionsverfassungsrechtliche Grundsatzfragen, die rechtlichen, politischen und finanziellen Beziehungen des Landes Berlin zu seinen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Entwicklung und Förderung von Maßnahmen der Berliner Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen.