Ausschreibung Projekt- und Lesereihenförderung 2027/2028
Pressemitteilung vom 02.06.2026
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Jahr 2027 – nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel – Projektzuschüsse zur Förderung von Literaturprojekten und Lesereihen in Berlin. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, GbRs, Vermittelnde im Literaturbereich sowie Vereine und andere Organisationen, auch Lesebühnen. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden ihren 1. Wohnsitz bzw. ihren Hauptsitz in Berlin haben. Antragsstellende Verlage (Publikationsprojekte) dürfen nicht mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz und nicht mehr als drei feste Mitarbeitende haben.
Für ein Projekt bzw. für eine Lesereihe dürfen nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr beantragt werden. Eine Lesereihe kann für zwei Jahre beantragt werden. Die Notwendigkeit einer Laufzeit über zwei Jahre muss begründet werden.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen.
Die Antragsfrist endet am 04. August 2026, 11.00 Uhr.
Eine unabhängige Jury entscheidet bis ca. Ende 2026 über die Vergabe der Projektmittel.
Ansprechperson
Anne Wesolek
E-Mail
Tel.: 030 / 90 228 398
Pressestelle
Britta Elm
Pressesprecherin und Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Bartsch
Stellvertretender Pressesprecher