Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte 2027 ausgeschrieben

Pressemitteilung vom 27.05.2026

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte, die in Berlin realisiert werden. Insbesondere Projekte zu den Themen Nationalsozialismus, SED-Diktatur und deutsch-deutsche Geschichte, Kolonialismus, Migrations- und Demokratiegeschichte sowie feministischer und queerer Geschichte sind förderfähig. Ziel des Förderprogramms ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte zu fördern.

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen, Vereine, fachspezifische Interessengemeinschaften sowie Einzelpersonen. Gefördert werden Projekte, die im sonstigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn liegt im Januar 2027. Die Projekte müssen bis 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden

Über die Auswahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät der Historische Beirat beim Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Eine postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2026.

Bei Fragen zum Antragsverfahren und den Projektvorgaben stehen Ihnen die untenstehenden Sachbearbeiterinnen zur Verfügung.
Hier der Link zum elektronischen Antragsformular.

Kontakt / Ansprechpartnerinnen:
Lena Albrecht
E-Mail
Telefon: 030-90228 470

Josefa Boll
E-Mail
Telefon: 030-90228 721

Tina Schaller
E-Mail