Ausschreibung zum Kofinanzierungsfonds 2026

Pressemitteilung vom 16.03.2026

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten, die in Berlin realisiert werden. Es können sowohl inter- und transdisziplinäre Projekte als auch Projekte aus einer Sparte beantragt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstler:innen sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden.
Der Kofinanzierungsfonds soll es Künstler:innen, Gruppen und Institutionen aller Kunstdisziplinen ermöglichen, Anträge bei Förderprogrammen zu stellen, bei denen der Nachweis gesicherter Drittmittel Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Diese Voraussetzung muss in den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme erkennbar sein. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe möglich.
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Juli 2026. Mehrjährige Projekte sind möglich.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen.

Über die Zahl der zu fördernden Projekten sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury aus drei Personen.
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Es sind die Antragsunterlagen des Hauptförderers zu nutzen. Sollte der Antrag beim Hauptförderer auf Englisch sein (bspw. Creative Europe), ist zusätzlich ein zweiseitiges Exposé auf Deutsch einzureichen.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2026 um 14:00 Uhr.
Link zum Online-Formular:

HINWEIS:
Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Herbst 2026 veröffentlicht.