Basisförderung 2028 für Chöre der Chorsinfonik ausgeschrieben

Pressemitteilung vom 26.01.2026

Basisförderung 2028 für Chöre der Chorsinfonik ausgeschrieben
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die Basisförderung und die institutionelle Förderung 2028 für Chöre der Chorsinfonik ausgeschrieben. Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Leitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, kontinuierliche Arbeit im Bereich der Chorsinfonik zu leisten und einer größeren Öffentlichkeit Konzerte anzubieten. Die Basisförderung umfasst einen Zuschuss zu den laufenden Probenkosten. Voraussetzung ist die Durchführung von zwei unterschiedlichen Konzerten im Förderjahr.

Eine vierköpfige Jury wird voraussichtlich im Mai 2026 über die Anträge befinden. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Die Vergabe der Fördermittel kann nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel erfolgen.

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 2. März 2026 um 14 Uhr. Für weitere Informationen beachten Sie bitte das Informationsblatt, das hier heruntergeladen werden kann.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen findet sich hier im Internet.