Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte für das Jahr 2026
Pressemitteilung vom 19.05.2025
Privatrechtlich organisierte Theater und Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste können sich bis zum 30. Juni 2025 erneut um Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte für das Jahr 2026 bewerben.
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Die Antragstellenden müssen mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben.
Berufseinsteigende, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats bekommen haben und noch keine Produktionen in Berlin gezeigt haben können eine Einstiegsförderung beantragen. Dieses Förderprogramm ist auch für Quereinsteigende, Berufsumsteigende und Wiedereinsteigende offen. Auch in diesem Förderprogramm kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben gewährt werden. Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000 Euro.
Die einjährige Förderung für Produktionsorte kann für Präsentations- und/oder Produktionsorte der darstellenden und performativen Künste/Tanz nach Maßgabe der Qualität und des programmatischen Profils gewährt werden. Ziel dieser Förderung ist es, die Arbeitsstrukturen sowie die Entwicklung von professionell arbeitenden Präsentations- und/oder Produktionsorten zu sichern. Voraussetzung hierfür ist ein vorhandener, professionell arbeitender Präsentations- und/oder Produktions- und/oder Aufführungsort. Eine Bewerbung von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragsstellende ist nicht möglich.
Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojekt-, Einstiegs-, und einjährigen Förderung für Produktionsorte erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Informationsblättern auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschrieben. Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen.
Die entsprechenden Online-Formulare werden in Kürze erhältlich sein. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2025 um 24:00 Uhr.
Am 10. Juni 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr und am 11. Juni 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird jeweils online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über die Videokonferenzplattform big blue button angeboten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 5. Juni 2025 unter DK.TANZ@kultur.berlin.de an. Die Zugangsdaten werden Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Pressestelle
Christopher Suss
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Bartsch
Stellvertretender Pressesprecher