Wiederaufnahmeförderung für das Jahr 2025 vergeben

Pressemitteilung vom 07.05.2025

Die Beratungen zu der Wiederaufnahmeförderung 2025 sind abgeschlossen. Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen/Ensembles einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. die Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung.

Auf Empfehlung einer Fachjury werden in diesem Jahr durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die im Anhang zu findenden Wiederaufnahmen gefördert.

Der Jury gehörten an:
  • Veronika Gerhard (freie Künstlerin, Dramaturgin und Kuratorin)
  • caner teker (Choreograph*in)
  • Julian Weber (Redakteur im Kulturressort der taz)

Insgesamt hatte die Jury in zwei Verfahren 166 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen von rund 3,95 Millionen Euro zu beraten. Demgegenüber stehen in diesem Jahr Mittel in Höhe von insgesamt 460.000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2025 können somit insgesamt 21 Projektanträge gefördert werden.

Staatssekretärin Frau Sarah Wedl-Wilson dankt der Jury für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit.

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