Projekte gegen Antisemitismus: Förderaufruf für den Aktionsfonds 2025 gestartet

Pressemitteilung vom 20.03.2025

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird auch in diesem Jahr einen Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus einrichten und dazu beitragen, das vielfältige Engagement gegen Antisemitismus in Berlin zu fördern.

Der Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo: „Mit dem Aktionsfonds haben wir im vergangenen Jahr ein wichtiges und viel nachgefragtes Förderinstrument ins Leben gerufen – als Antwort auf die gesellschaftlichen Spannungen nach dem 7. Oktober 2023. Daran möchten wir nun anknüpfen und unser Engagement im Kampf gegen Antisemitismus mit einer Neuauflage des Aktionsfonds fortsetzen. Ich freue mich darauf, dass sich viele kreative Projekte und engagierte Gruppen beteiligen, um gemeinsam ein starkes Zeichen für Zusammenhalt und gegen Antisemitismus in Berlin zu setzen.“

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Anträge stellen können darüber hinaus auch Einrichtungen bzw. Organisationen, die im Doppelhaushalt 2024/2025 bereits von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert werden oder wurden. Für eine Förderung kommen eine Vielzahl von Maßnahmen in Frage, darunter Vorhaben der politischen Bildung, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Awareness- oder Monitoringmaßnahmen sowie die Inanspruchnahme von Schulungs- und Beratungsleistungen.

Die minimale Fördersumme beträgt 25.000 Euro und die maximale Fördersumme 150.000 Euro. Der Projektförderzeitraum kann ab dem 1. Juni 2025 beginnen und maximal bis zum 31. Dezember 2025 reichen. Ab dem 24. März 2025 können Anträge ausschließlich auf folgender Plattform online gestellt werden: www.aktionsfonds-gegen-antisemitismus.berlin. Anträge können bis spätestens zum 9. April 2025 eingereicht werden. Den gesamten Förderaufruf, eine Übersicht über die Antragskriterien sowie hilfreiche FAQ finden Sie auf unseren Webseiten.

Am 26. März 2025 findet von 10:00–11.30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung für interessierte Antragsstellende statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich auf dieser Webseite an.

Zusätzlich wird es während der Antragsfrist digitale offene Sprechstunden für interessierte Antragsstellende geben. Die Sprechstunden finden am 1. und am 8. April 2025 von 10:00–11.30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zugangsdaten finden Sie ebenfalls auf der genannten Website.