Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab März 2024 bis Dezember 2025)

Pressemitteilung vom 10.10.2023

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

• Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
• Festivals
• Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich März 2024, eine Projektdauer bis Dezember 2025 ist möglich.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen:

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/ein-und-zweijaehrige-festivals-und-reihen/

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen. Die Jury besteht aus Saskia As-sohoto, Nabil Atassi, Melmun Bajarchuu, Zuri Maria Daiß, Lizza May David, Ibou Coulibaly Diop, Golschan Ahmad Haschemi, Raphael Moussa Hillebrand, Katalin Krasznahorkai, Svealena Kutschke, Shanti Suki Osman, Oliver Steidle, Anna-Lena Wenzel und Thomas Zandegiacomo Del Bel.

Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Für den Finanzierungsplan gibt es eine verbindliche Anlage, die verpflichtend zu verwenden ist.
Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Achtung Änderung Uhrzeit
Die Bewerbungsfrist endet am 1. Dezember 2023 um 14:00 Uhr.

Link zum Online-Formular:
https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main

Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung:

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/

WICHTIGER HINWEIS:
Ab dem Antragsjahr 2024 stellen wir die Fördersystematik um. Es wird dann nur noch eine jährliche Antragsfrist auf Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/ zweijäh-rig) geben. Im Rahmen dieser Antragsfrist kann man Mittel für Projekte in 2024 und/oder 2025 beantragen. Eine weitere Frist für Projekte im Jahr 2024 wird es nicht mehr geben. Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht für Projekte in 2025 und 2026.