Für die Entgelte der Musikschule sind die Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gültig. Es handelt sich bei den Monatsbeiträgen um ein Zwölftel des Jahresentgeltes. Der Monatsbeitrag ist also eine Jahres-Abschlagszahlung; die Beiträge sind deshalb das ganze Jahr über durchzuzahlen, auch in den gesetzlichen Schulferien, obwohl dann kein Unterricht stattfindet (Stand 01.05.2025).
Pro Vertragsabschluss wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Die Musikschule kann unter Umständen eine Ermäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.