1. Veranstalterin
Veranstalterin ist das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister — Senatskanzlei, Landesbeauftragte für Open Data (VI B 36), [Jüdenstraße 1, 10178 Berlin]. Die technische Abwicklung erfolgt über mein.berlin.de und die Wettbewerbsseite
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Teams, Studierendengruppen, Schulklassen und Organisationen ab einem Alter von 16 Jahren.
Teams, Studierendengruppen, Schulklassen und Organisationen reichen unter einem Gruppennamen ein und benennen eine Ansprechperson, die die Einreichung verantwortet; bei Schulklassen ist dies die betreuende Lehrkraft. Die Ansprechperson versichert, dass alle Mitglieder mit der Teilnahme und den Erklärungen nach den Ziffern 4 und 5 einverstanden sind und dass für minderjährige Mitglieder die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Einwilligungen verbleiben bei der Ansprechperson bzw. der Schule und sind auf Anforderung vorzulegen.
Minderjährige Teilnehmende benötigen die vorherige schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, in der Regel beider sorgeberechtigten Elternteile. Die Einwilligung umfasst die Teilnahme und alle damit verbundenen Erklärungen, insbesondere die Zusicherungen nach Ziffer 5.1, die Rechteeinräumung nach Ziffer 5.2 und die Lizenzierung nach Ziffer 4. Sie gilt unabhängig von datenschutzrechtlichen Einwilligungen und ist mit der Einreichung vorzulegen; für Mitglieder von Gruppen gilt der vorstehende Absatz. Ein Preisgeld wird in diesem Fall an die gesetzlichen Vertreter ausgezahlt.
Ausgeschlossen sind Beschäftigte der Senatskanzlei, von ODIS und BerlinOnline sowie die Mitglieder der Jury und ihre Angehörigen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Je Person oder Team sind bis zu zwei Einreichungen zulässig.
3. Anforderungen an die Beiträge
3.1 Es ist mindestens ein Datensatz von daten.berlin.de zu verwenden. Alle verwendeten Datensätze sind mit Link anzugeben. Zusätzliche Datenquellen sind zulässig, wenn sie benannt werden und ihre Nutzung rechtlich zulässig ist.
3.2 Einzureichen sind:
- der Beitrag als Datei oder über einen öffentlich erreichbaren Link,
- eine Kurzbeschreibung von höchstens 1.500 Zeichen,
- die Liste der verwendeten Datensätze mit Links,
- eine Beschreibung der Methodik einschließlich der eingesetzten Werkzeuge,
- bei Software der Link auf den öffentlich zugänglichen Quellcode,
- das ausgefüllte Feedbackfeld zu den verwendeten Datensätzen,
- Kontaktdaten für Rückfragen (werden nicht veröffentlicht).
3.3 Einreichungssprache ist Deutsch oder Englisch.
3.4 Der Beitrag muss zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses funktionsfähig und erreichbar sein. Bereits zuvor veröffentlichte Arbeiten sind zulässig, sofern sie nicht vor dem [01.10.2026] entstanden sind und alle übrigen Bedingungen erfüllen.
4. Lizenzen
4.1 Inhalte (Grafiken, Videos, Texte, Visualisierungen) sind unter CC BY 4.0 oder CC BY-SA 4.0 zu veröffentlichen. CC0 1.0 ist ebenfalls zulässig.
Nicht-kommerzielle Lizenzen (CC BY-NC und Varianten) sind nicht zugelassen: Sie erfüllen die Open Definition nicht und entsprechen nicht dem Lizenzrahmen des Landes Berlin für offene Daten. Ergebnisse eines Open-Data-Wettbewerbs sollen so frei nachnutzbar sein wie die Daten, aus denen sie entstanden sind.
4.2 Software (Web-Anwendungen, Dashboards, interaktive Karten) ist im Quellcode öffentlich zugänglich zu machen unter einer OSI-konformen Open-Source-Lizenz. Empfohlen werden MIT, Apache-2.0 oder EUPL-1.2.
4.3 Nicht-Software-Beiträge unterliegen keiner Quellcodepflicht. Die eingesetzten Werkzeuge sind zu benennen; vorhandene Aufbereitungsskripte oder abgeleitete Daten sollen mitveröffentlicht werden. Die Nutzung proprietärer Visualisierungswerkzeuge ist ausdrücklich zulässig.
5. Rechte
5.1 Mit der Einreichung versichern die Teilnehmenden, dass:
- sie den Beitrag eigenständig – allein oder im Team – erstellt haben;
- sie über die Urheber- und Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) verfügen, die erforderlich sind, um den Beitrag unter einer Lizenz nach Ziffer 4 zu veröffentlichen und dem Land Berlin die Rechte nach Ziffer 5.2 einzuräumen;
- sie fremde Inhalte – etwa Datensätze, Bilder, Karten, Schriftarten, Musik oder Software-Bibliotheken – nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz nutzen und kenntlich machen, einschließlich der Namensnennung nach den Lizenzbedingungen der verwendeten Datensätze; dies gilt auch für Inhalte, die mit KI-Werkzeugen erzeugt wurden;
- der Beitrag keine Persönlichkeits-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt; insbesondere werden erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung abgebildet.
5.2 Die Teilnehmenden räumen dem Land Berlin ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, den Beitrag zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen und in Auszügen wiederzugeben — stets unter Namensnennung. Weitergehende Rechte verbleiben bei den Teilnehmenden.
5.3 Für Foto- und Videoaufnahmen bei der Preisverleihung wird eine gesonderte, freiwillige und jederzeit widerrufliche Einwilligung eingeholt.
6. Einsatz von KI-Werkzeugen
Der Einsatz generativer KI-Werkzeuge ist zulässig — bei der Datenaufbereitung, beim Code, bei Gestaltung und Text. Er ist in der Methodenbeschreibung offenzulegen (eingesetztes Werkzeug und Einsatzzweck). Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Beitrags und für die Rechte an den Ergebnissen bleibt bei den Teilnehmenden. Für minderjährige Teilnehmende gilt zusätzlich das Einwilligungserfordernis nach Ziffer 2.
7. Barrierearmut
Wir bitten darum, Beiträge möglichst barrierearm zu gestalten: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, keine Vermittlung von Information allein über Farbe. Barrierearmut fließt in die Bewertung des Kriteriums „Verständlichkeit, Gestaltung und Zugänglichkeit“ ein.
8. Rückmeldung zu den Datensätzen
Jede Einreichung enthält verpflichtend Angaben zu:
- den verwendeten Datensätzen,
- aufgetretenen Datenqualitätsproblemen,
- fehlenden Daten, Feldern oder Zeiträumen,
- Wünschen zu Aktualisierungsfrequenz, Format oder Granularität.
- Diese Angaben werden ausgewertet und an die datenhaltenden Stellen weitergeleitet. Sie fließen nicht in die Bewertung ein — sie sind unser Gegenwert für eure Arbeit.
9. Bewertung und Preise
9.1 Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury nach den unter „Wie bewertet wird“ genannten Kriterien. Die Entscheidung ist endgültig.
9.2 Preisgelder: 1. Platz 750 Euro, 2. Platz 450 Euro, 3. Platz 300 Euro. Vergibt die Jury einen Platz mehrfach, wird das Preisgeld dieses Platzes im Rahmen des verfügbaren Gesamtbudgets von bis zu 2.500 Euro vergeben oder geteilt.
9.3 Bei Gruppen erfolgt die Auszahlung an eine benannte Person, die die interne Verteilung übernimmt. Die dafür erforderlichen Daten werden erst nach der Juryentscheidung erhoben und nicht veröffentlicht.
9.4 Die Versteuerung des Preisgeldes obliegt den Empfängerinnen und Empfängern.
9.5 Die Veranstalterin behält sich vor, Preise bei zu geringer Zahl oder Qualität der Einreichungen nicht, anders oder in geringerer Höhe zu vergeben.
10. Veröffentlichung der Beiträge
Alle wertungsfähigen Beiträge werden mit Zustimmung der Teilnehmenden unter daten.berlin.de/anwendungen mit Namensnennung veröffentlicht. Bei Gruppen erfolgt die Namensnennung unter dem Gruppennamen. Namen einzelner Mitglieder werden nur veröffentlicht, wenn die jeweilige Person dies ausdrücklich wünscht – bei Minderjährigen mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Beiträge werden dabei grundsätzlich verlinkt. Screenshot und Kurzbeschreibung werden archiviert, damit der Eintrag auch dann Bestand hat, wenn die Anwendung später abgeschaltet wird.
11. Ausschluss
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Beiträge, die rechtswidrige, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder überwiegend werbliche Inhalte enthalten, personenbezogene Daten Dritter verarbeiten, Rechte Dritter verletzen oder die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Die Entscheidung trifft die Veranstalterin.
12. Rücknahme
Ein Beitrag kann bis zum Einsendeschluss formlos zurückgezogen werden.
13. Datenschutz
Verarbeitet werden bei Einzelpersonen Name und Kontaktdaten, bei Gruppen der Gruppenname sowie Name und Kontaktdaten der Ansprechperson. Namen weiterer Mitglieder werden nur verarbeitet, wenn sie freiwillig für die Namensnennung angegeben werden. Zahlungsdaten werden erst nach der Juryentscheidung und nur bei den Preisträgerinnen und Preisträgern erhoben.
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist allein der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei, Jüdenstraße 1, 10178 Berlin. Die personenbezogenen Daten (Name, Kontakt- und Zahlungsdaten) werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Auszahlung der Preisgelder und zur Veröffentlichung der Beiträge verarbeitet. Kontakt- und Zahlungsdaten werden nicht veröffentlicht. Namen, Kontakt- und Zahlungsdaten werden nach dem 31. Mai 2027 gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ausgenommen sind Namen bzw. Gruppennamen, unter denen Beiträge mit Zustimmung auf daten.berlin.de/anwendungen veröffentlicht sind; sie bleiben für die Dauer der Veröffentlichung gespeichert. Die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Beschwerderecht bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestehen. Die vollständigen Datenschutzhinweise nach
Art. 13 DSGVO sind unter [https://www.berlin.de/rbmskzl/datenschutzerklaerung.703112.php] abrufbar.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. Änderungen
Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb bei Vorliegen wichtiger Gründe abzubrechen, auszusetzen oder die Bedingungen zu ändern. Änderungen werden auf mein.berlin.de bekannt gegeben.