Blick über die Baumkronen am Görlitzer Park

Eine Charta für das Berliner Stadtgrün

Berlin ist eine grüne Metropole: Berliner*innen und Besucher*innen lieben die grünen Orte der Stadt. Ganz gleich, ob Parks, Wälder und Seen, Straßenbäume oder die vielen privat begrünten Oasen – das allseits präsente Stadtgrün prägt das positive Lebensgefühl in Berlin. Das Stadtgrün ist wichtig für das Klima, die Luft, den Boden sowie für den Artenreichtum von Flora und Fauna. Es ist Ort für Freizeit und Erholung, fördert die Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt der Stadtgesellschaft. Doch eine wachsende Stadt, die vielfältigen Nutzungsansprüche und nicht zuletzt auch der Klimawandel stellen das Stadtgrün vor neue Herausforderungen. Damit Stadtentwicklung auch Grünentwicklung ist und Berlin als grüne Metropole erhalten bleibt, braucht es engagiertes Handeln für das Stadtgrün. Mit der Charta für das Berliner Stadtgrün wurde eine dauerhafte Selbstverpflichtung des Landes Berlin durch den Berliner Senat verabschiedet, um die Entwicklung des Stadtgrüns konsequent und nachhaltig zu sichern, zu stärken und auszuweiten.

  • Charta für das Berliner Stadtgrün

    PDF-Dokument (838.3 kB)

  • Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030

    PDF-Dokument (741.6 kB)

Mauerpark

Die Charta ist damit integraler Bestandteil der Stadtentwicklung. Sie setzt auf die bereits vorhandenen Planwerke, Programme und Strategien auf, wie z. B. auf dem Flächennutzungsplan.

Das Ziel der Charta ist es, konkrete Leitlinien und Ziele zu formulieren und festzuschreiben, um die Zukunft von Berlin als grüne Metropole zu sichern und zu gestalten.

Die Charta benennt neun Leitlinien zu den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen an das Berliner Stadtgrün sowie für eine integrierte Stadtentwicklung.

Diese lassen sich in folgende drei Abschnitte untergliedern:

I. Stadtgrün sichern und Potenziale nutzen

Das Grundgerüst des Stadtgrüns ist in seinen unterschiedlichen Facetten zu sichern und auszuweiten. Hierfür sind auch neue Flächenpotenziale zu erschließen. Wichtig ist zudem, bestehende Flächen zu vernetzen. Und „graue“, d.h. versiegelte Flächen zu begrünen.

Leitlinien:

1. Grundgerüst des Stadtgrüns sichern und vernetzen
2. Neue Grün- und Naturräume entwickeln
3. Potenzial der grauen Infrastruktur nutzen

II. Veränderten Anforderungen Rechnung tragen

Das Stadtgrün ist zu stärken und an neue und sich ändernde Nutzungsintensitäten und Funktionen wie z.B. Klimawandel, Förderung der Biodiversität anzupassen. Parks, in denen Nutzungskonflikte bestehen, benötigen neben der gärtnerischen Pflege zusätzlich Parkmanager als „Kümmerer“. Neben einer Qualitätsoffensive für das bestehende Stadtgrün ist das Potenzial von weiteren Flächen für eine Begrünung und/oder Mehrfachnutzung zu erschließen.

Leitlinien:

4. Wertschätzung und gegenseitige Rücksichtnahme fördern
5. Gestalt- und Nutzungsqualität steigern
6. Stadtgrün integriert planen

III. Gemeinsam Qualität und Pflege sichern

Damit das Stadtgrün seine zahlreichen Funktionen wahrnehmen kann, bedarf es einer dauerhaften Qualitätssicherung. Eine Stärkung der Grünflächenpflege ist insbesondere in den Bezirken zwingend erforderlich. Aber auch die Berliner*innen sind hier einzubeziehen – sowohl in ihrem Interesse, sich aktiv im Stadtgrün zu betätigen als auch in ihrer Verantwortung für das Stadtgrün.

Leitlinien:

7. Stadtgrün im Wert erhalten und steigern
8. Privates Grün vielfältiger machen
9. Kooperationen und Instrumente weiterentwickeln und anwenden

Handlungsprogramm ergänzend zur Charta

Zusammen mit der Charta wurde ein Handlungsprogramm beschlossen, das konkrete Maßnahmen, Instrumente und Projekte vorgibt, die bis 2030 umgesetzt werden. Die Umsetzung der Charta wird regelmäßig evaluiert und das Handlungsprogramm entsprechend fortgeschrieben. Die Charta wurde in einem breit angelegten Dialog mit den Berliner*innen erarbeitet.