Wussten Sie, dass…
- bei der Beerdigung von toten Haustieren auf Privatgrundstücken oder Tierfriedhöfen bestimmte Dinge zu beachten sind?
- Tierkörperbeseitigungsanstalten (TKBA) heute VTN (Verarbeitungsbetriebe für Tierische Nebenprodukte) heißen?
- im Jahr 2017 Frau Professor Elisabeth große Beilage (Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Außenstelle für Epidemiologie) einen aufsehenerregenden Bericht über „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte“ herausgegeben und diesen, sowie die sich daraus ergebenden Empfehlungen und Forderungen, auch auf der Tierschutztagung 2019 in Bad Boll „Wie kommt der Tierschutz in den Stall“ vorgestellt hat?
- die Ergebnisse die Fachwelt zwar aufgerüttelt haben aber online nicht verfügbar sind ?
- Schließlich, rund 2 Jahre später auf Antrag des Landes Niedersachsen vom 26.02.2019 der Bundesrat am 12.04.2019 einen Beschluss zu „Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren“ gefasst hat? In dem Beschluss hat er die Bundesregierung auffordert baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf mit dem Ziel der Einführung einer routinemäßigen Überprüfung von Tierkadavern in Entsorgungsbetrieben auf Tierschutzverstöße in Verbindung mit der Sicherstellung ihrer Rückverfolgbarkeit zu den letzten Haltungsbetrieben vorzulegen und in diesem Bereich bestehende Regelungsspielräume des europäischen und nationalen Rechts im Sinne des Tierschutzes auszuschöpfen. Weiter fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts beziehungsweise die Ausweitung nationaler Regelungsspielräume einzusetzen für den Fall dass Vorgaben des EU-Rechts routinemäßige tierschutzrechtliche Kontrollen in VTN-Betrieben nicht erlauben.