Das neue Qualzucht-Ausstellungsverbot des § 10 TierSchHuV n.F. (seit 1.1.2022) und Möglichkeiten ergänzender tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 S. 1 TierSchG

Fortbildung am 13.05.2022 von 10-12 Uhr.

Im Anschluss an die beiden instruktiven Fortbildungseinheiten des Hamburger Rechtsprofessors Thomas Cirsovius zur zentralen Regelung des Qualzuchtverbots im deutschen Tierschutzrecht (§ 11b TierSchG) nimmt die Fortbildungsreihe weitere, flankierende Möglichkeiten zur Bekämpfung von Qualzuchten in den Blick.

Die ehemalige Berliner Landestierschutzbeauftragte, Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik, Mitbegründerin des Qualzucht-Evidenz-Netzwerks und der Datenbank „QUEN“ Diana Plange wird die aktuelle Situation im Hinblick auf Ausstellungsverbote nach dem zum 1.1.2022 neu gefassten § 10 Tierschutz-Hundeverordnung erläutern und den Anwendungsbereich anhand von Beispielsfällen aufzeigen.

Dr. Christian Arleth, Jurist und Referent der Berliner Landestierschutzbeauftragten, wird rechtliche Anordnungsmöglichkeiten von Veterinärbehörden auf der Grundlage der tierschutzrechtlichen Generalklausel des § 16a TierSchG im Bereich des Problemkreises von Qualzuchten besprechen.

Besonderes Augenmerk werden beide Referent:innen auf Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf Trägertiere von Qualzuchtanlagen werfen, bei denen selbst zwar keine leidens- oder störungsverursachenden Symptome vorliegen, bei deren Nachkommen dies aber der Fall sein kann.

Frau Diana Plange studierte nach dem Examen als Krankenschwester ab 1979 Veterinärmedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Sie ist Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik. Nach mehreren Jahren erst angestellter, später selbständiger Tätigkeit als praktische Tierärztin wechselte sie im Jahr 2001 als amtliche Tierärztin ins öffentliche Veterinärwesen. Zunächst in Niedersachsen, dort im Aufgabengebiet Tierseuchen und Tierschutz tätig, im Jahr 2005 nach Berlin Spandau und war dort nur noch im Bereich Tierschutz tätig. Im Juni 2017 wechselte Diana Plange als erste hauptamtliche Landestierschutzbeauftragte von Berlin in die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Seit August 2020 ist sie im Ruhestand. Sie ist aber weiterhin im Tierschutzausschuss der Tierärztekammer Berlin aktiv und aktuell zusammen mit einigen Kolleginnen im Projekt der QUEN Datenbank als Projekleitung tätig. Seit jeher war ihr die Stärkung eines effektiven Vollzugs im Tierschutzbereich ein besonderes Anliegen, sowohl durch Unterstützung engagierter Kolleg*innen, als auch durch gutachterliche Tätigkeit im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder für Tierschutzorganisationen.

Dr. Christian Arleth ist Volljurist und seit 1.6.2021 juristischer Referent der Berliner Landestierschutzbeauftragten. Er prüft und berät schwerpunktmäßig in allen Fragen des Tierschutzrechts, entwirft gemeinsam mit der LTB Anträge und Voten für die Hausleitung in tierschutzrelevanten Normsetzungsverfahren, verfasst juristische Stellungnahmen, etc. Er war zuvor bereits dreieinhalb Jahre als Syndikusanwalt für eine internationale Tierrechts-NGO tätig und ist als Mitglied der deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und Unterstützer des Global-Animal-Law-Netzwerks eng mit anderen tierschutzrechtsaffinen Anwält:innen vernetzt.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an amtliche Tierärzt:innen und Jurist:innen in Rechtsämtern, die mit der Beratung von amtlichen Tierärzt:innen befasst sind.

Videoaufzeichnung: https://www.youtube.com/watch?v=tc-ajsfSxcw&t=46s