Sie sind immer wieder im Fokus der Hauptstadtpresse und darüber hinaus:
unsere Bürgerämter, Standesämter, Sozialämter, Jugendämter, Ordnungsämter…
Seit Jahren weisen die Personalräte der Bezirksämter und der Hauptpersonalrat darauf hin, dass die fortschreitende Digitalisierung (die -jawohl! – auch in diesen Bereichen vorangeht) nicht das fehlende Personal ausgleichen kann. Seit Jahren wird durch die Senate auf die Globalsummenhaushalte der Bezirke hingewiesen. Dies solle doch wohl zu einem auskömmlichen Personalstand führen und müsse in eigener Verantwortung der Bezirke umgesetzt werden.
Nicht nur der Rechnungshof von Berlin hat schon längst die insgesamt fehlende Personalbedarfsberechnung für die Bezirksämter bemängelt. Es hilft nichts, den Bezirken seit Jahren zwar „großzügig“ weitere Stellen zuzuweisen bzw. die entsprechenden Mittel dafür, wenn vermutlich schon die Ausgangsgröße an den reellen Bedarfen vorbeigeht.
Zusätzliche Mittel erfolgen nur bei zusätzlichen Aufgaben, aber auch nicht immer.
Den Bezirken wird vorgehalten, dass sie für zusätzliche Aufgaben erstmal vorhandene freie Stellen nutzen sollen. Wenn also die Ausgangsbasis nicht auskömmlich ist, werden die zusätzlichen Stellen das Grundproblem nicht lösen.
Hinzu kommt aber auch, dass durch die Globalsummen das Umsetzen in Stellen tatsächlich den jeweiligen Bezirksverwaltungen bzw. Bezirksbürgermeisterinnen, -meistern und Stadträtinnen und -räten überlassen bleibt. Dies bedeutet, dass eine einheitliche „Steuerung“ zum Beispiel der Bürgerämter nur dann erfolgt, wenn alle Bezirke alle ihnen für diesen Bereich zugedachten Stellen oder Beschäftigungspositionen tatsächlich ausschreiben und besetzen. Dies tun sie aber nicht unbedingt, schließlich haben die politisch Verantwortlichen ihre eigenen politischen Vorstellungen und Prioritäten. Zielvereinbarungen wurden unter anderem deshalb eingeführt, werden aber mit jedem Bezirk gesondert abgeschlossen. Eine echte Steuerung im Sinne von verbindlicher Vorgabe, einheitlicher Standards und konkreter Ressourcen sieht anders aus und ist nach derzeitiger Verfassungslage schlicht nicht möglich.
Bezirke leiden zudem unter dieser eigenartigen Geringschätzung, die ihnen immer wieder entgegenschlägt. Sie sind „die Kleinen“. Beweise hierfür gewünscht? Tatsache ist, dass im IKT-Lenkungsrat die Stimme eines Bezirks nur halb so viel wert ist, wie die einer Senatsverwaltung. Im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) werden die Aufgaben der Senatsverwaltungen in der Anlage definiert und aufgeführt. Alles, was da nicht drinsteht, ist Aufgabe der Bezirksämter, die Leerstelle definiert ihr Aufgabengebiet.
Wir finden, die bürgernahen Dienste sind DIE Visitenkarte für eine funktionierende Stadt und für den öffentlichen Dienst. Die Arbeit der Beschäftigten in den Bezirksämtern hat sehr häufig direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen. Wie viele Jahre schon schlagen die Jugendämter Alarm, weil sie das Kindeswohl nicht so schützen können, wie es sein sollte? Wer erinnert sich nicht an die weißen Tücher in den Fenstern? Seit Monaten sind auch die Sozialämter massiv überlastet durch die vielen Menschen aus der Ukraine, die zusätzlich beraten, verwaltet, betreut werden müssen. Unsere Kolleginnen und Kollegen der Bürgerämter und auch Standesämter stehen seit Jahren in der Kritik, weil Berlin nicht genügend Termine bereitstellen kann. An fehlenden Personaldokumenten scheitern viele andere Verfahren, ohne Geburtsurkunde kein Elterngeld zum Beispiel. Den Frust über die Umstände, die unsere Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern in aller Regel nicht zu verantworten haben, müssen sie trotzdem aushalten, wenn er ihnen durch die Menschen der Stadt entgegenschlägt.