Aktuelle Hinweise aus Anlass der auch weiterhin bestehenden Infektionsgefahr durch das Coronavirus.
Beim Betreten und beim Aufenthalt im Dienstgebäude wird um Beachtung folgender Regeln gebeten:
1) Bitte halten Sie grundsätzlich den Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ein.
2) Bitte tragen Sie im gesamten Dienstgebäude eine Mund-Nase-Bedeckung.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Erforderlichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten.
Die Rechtsantragstelle ist täglich von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet. Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular (bitte klicken).
Eilige Anträge (z. B. Vollstreckungsschutzanträge, Anträge auf einstweilige Verfügungen) werden dabei mit Vorrang und schnellstmöglich bearbeitet.
Folgende Anträge werden – mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle – nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:
- Erbausschlagungserklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines