Aktuelle Hinweise aus Anlass der auch weiterhin bestehenden Infektionsgefahr durch das Coronavirus.
Bitte beachten Sie unbedingt die untenstehenden Hinweise zur Erforderlichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten.
Beim Betreten und beim Aufenthalt im Dienstgebäude sind unbedingt die folgenden Regeln zu beachten:
1) Personen mit Anzeichen einer Erkältung oder grippe-ähnlichen Symptomen ist der Zutritt zum Dienstgebäude grundsätzlich nicht gestattet. In Eilfällen wenden Sie sich bitte an das Kontrollpersonal.
2) Der Mindestabstand zu anderen Person von 1,5 bis 2 m ist einzuhalten.
3) Eine Mund-Nase-Bedeckung ist zwingend zu tragen.
4) Bitte beachten Sie im Dienstgebäude den ausgeschilderten Einbahnverkehr auf Treppen und Wegen und die ausgewiesenen Zugangsbeschränkungen.
5) Sollten Sie eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung erhalten haben oder einen sonstigen vorab vereinbarten Termin wahrnehmen wollen, so erscheinen Sie bitte so zum Termin, dass die Aufenthaltsdauer im Gebäude auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird.
6) Nach Beendigung des gerichtlichen Termins verlassen Sie bitte umgehend das Dienstgebäude
Die Rechtsantragstelle ist täglich von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet (bitte die nachstehenden Hinweise zur vorherigen Terminvereinbarung unbedingt beachten!) . Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet – nach wie vor – nicht statt. Beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:
Eilige Anträge (z. B. Vollstreckungsschutzanträge, Anträge auf einstweilige Verfügungen) werden dabei mit Vorrang und schnellstmöglich bearbeitet.
Folgende Anträge werden – mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle – nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:
- Erbausschlagungserklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines
Zur Vereinbarung eines Termins für Erbauschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben. Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz /Pflegeheim an.
Weiterhin geben Sie bitte alle Beteiligten an mit Anschrift , die das Erbe ausschlagen möchten, und seit wann Kenntnis vom Anfall der Erbschaft besteht. Vielen Dank!
Zur Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte das Kontaktformular (bitte hier klicken)
oder bitten schriftlich um einen Termin. Bitte geben Sie dabei für die Terminabsprache und Vorbereitung der Angelegenheit in jedem Fall eine Rückrufnummer an!
Hinweis zu Zwangsversteigerungen
Bitte nehmen Sie vorab unbedingt die Hinweise für Publikum in Zwangsversteigerungssachen (bitte klicken) zur Kenntnis.