Aktuelle Hinweise aus Anlass der auch weiterhin bestehenden Infektionsgefahr durch das Coronavirus.
Beim Betreten und beim Aufenthalt im Dienstgebäude wird um Beachtung folgender Regeln gebeten:
1) Bitte halten Sie grundsätzlich den Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ein.
2) Bitte tragen Sie im gesamten Dienstgebäude eine Mund-Nase-Bedeckung.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Erforderlichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten.
Die Rechtsantragstelle ist täglich von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet. Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet – nach wie vor – nicht statt.
Eilige Anträge (z. B. Vollstreckungsschutzanträge, Anträge auf einstweilige Verfügungen) werden dabei mit Vorrang und schnellstmöglich bearbeitet.
Folgende Anträge werden – mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle – nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier vor Ort aufgenommen:
- Erbausschlagungserklärungen
- Kirchenaustrittserklärungen
- Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines