Barrierefreiheit

Hinweise für Rollstuhlfahrer/innen

Dienstgebäude Brunnenplatz 1
Rechts vor dem Dienstgebäude Brunnenplatz 1 befinden sich 2 rollstuhlgeeignete Behindertenparkplätze.

Im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Brunnenplatz 1 befindet sich rechts neben dem Haupteingang eine Klingel. Nach Betätigen dieser Klingel wird ein/e Wachtmeister/in erscheinen und Ihnen Einlass zum Dienstgebäude durch den rollstuhlgeeigneten Hintereingang gewähren. Im Dienstgebäude Brunnenplatz 1 befinden sich insgesamt 3 rollstuhlgeeignete Fahrstühle.

Im Erdgeschoss des Dienstgebäudes Brunnenplatz 1 sowie im 5. Obergeschoss des Neubaus (auch erreichbar über das 3. Obergeschoss des Altbaus) befindet sich jeweils 1 rollstuhlgerechte Behindertentoilette, die über einen Euroschlüssel geöffnet werden kann.

Dienstgebäude Schönstedtstraße 5
Rechts vor dem Dienstgebäude Schönstedtstraße 5 befinden sich 2 rollstuhlgeeignete Behindertenparkplätze.

Im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Schönstedtstraße 5 befindet sich rechts neben dem Eingang eine Klingel. Nach Betätigen dieser Klingel wird ein/e Pförtner/in erscheinen und Ihnen Einlass zum Dienstgebäude durch den rollstuhlgeeigneten Eingang (rechts neben dem Haupteingang) gewähren. Im Dienstgebäude Schönstedtstraße 5 befinden sich insgesamt 2 rollstuhlgeeignete Fahrstühle.

Im Erdgeschoss des Dienstgebäudes Schönstedtstraße 5 befindet sich 1 rollstuhlgerechte Behindertentoilette, die über einen Euroschlüssel geöffnet werden kann sowie eine rollstuhlgerechte Behindertentoilette, die durch die Wachtmeister/innen vor Ort mit gesondertem Schlüssel geöffnet werden kann.

Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

aktuelle Hinweise:
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Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Nutzen Sie bitte für eine Terminvereinbarung das Kontaktformular im Internet:
https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/kontakt/artikel.361817.php

Für die Bearbeitung von Erbausschlagungserklärungen wird ausdrücklich um Vorlage eines Sterbenachweises (z. B.: Sterbeurkunde, Anschreiben einer anderen Behörde, Leichenschauschein, behördliche Bestattungsgenehmigung oder Bestätigung des Bestatters) gebeten. Zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.“

Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Hinweis für Terminkunden

Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M27 Brunnenplatz
U-Bahn
  • U8 Pankstraße U9 Nauener Platz