Korruption und Geheimnisverrat – Strafbefehl gegen Polizeibeamten erlassen

Pressemitteilung Nr. 195 vom 30.10.2026

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin hat das Amtsgericht Tiergarten gegen einen inzwischen 42 Jahre alten Polizeibeamten einen Strafbefehl wegen des hinreichenden Verdachts der Korruption und des Geheimnisverrats erlassen. Verhängt wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig.

Der Angeschuldigte war von Dezember 2019 bis Februar 2023 als Polizeibeamter in Berlin tätig. Unter anderem soll er mehrfach im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit polizeiliche Erkenntnisse unbefugt an eine dritte Person weitergegeben haben. Weiterhin ermöglichte der Angeschuldigte dem gesondert Verfolgten, an polizeilichen Einsätzen zu partizipieren. Diese Person soll ihrerseits den Angeschuldigten und einen weiteren Polizeibeamten aus Berlin mit Informationen aus der kriminellen Szene versorgt haben, woraufhin Ermittlungen gegen Dritte initiiert worden sein sollen. Im Gegenzug für den Verrat sollen die Kosten für Getränke bei gemeinsamen Treffen übernommen worden sein.

Der Angeschuldigte schweigt zu den Vorwürfen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde er vom Dienst freigestellt. Zudem wurde ihm ein vorläufiges Dienstausübungsverbot ausgesprochen. Es gilt die Unschuldsvermutung.