Gegen zwei Männer im Alter von 32 und 40 Jahren, die gemeinsam einen 59-Jährigen angegriffen und getötet haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Landgericht Berlin I wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben.
Der 40-jährige Angeschuldigte soll den 32-jährigen Mitangeklagten überzeugt haben, ihm bei der Tötung des 59-Jährigen zu helfen. Vorangegangen sein sollen Streitigkeiten zwischen dem 40-Jährigen und dem 59-Jährigen, die im Zusammenhang mit ausstehenden Forderungen aus einer zuvor bestehenden geschäftlichen Verbindung stammten. Die Angeschuldigten sollen am 23. April 2026 dem 59-Jährigen unbemerkt an dessen Wohnanschrift gefolgt und ihn gegen 11 Uhr am Uferweg in Berlin-Waidmannslust zunächst angegriffen, bewusstlos geschlagen und gefesselt in ein Fahrzeug gezerrt haben. Die Angeschuldigten sollen dann gemeinsam in dem Fahrzeug den Ort verlassen haben. Der 59-Jährige soll durch weitere Schläge des 40-jährigen Angeschuldigten gegen seinen Kopf und Hals so schwer verletzt worden sein, dass dieser an den erlittenen Verletzungen verstarb. Am Nachmittag des gleichen Tages sollen die Angeschuldigten den Leichnam des 59-Jährigen in einer von ihnen zunächst ausgehobenen Grube in einem
Waldstück in Dallgow-Döberitz vergraben haben. Aufgrund des Umstands, dass der 40-jährige Angeschuldigte beschloss, eine wirtschaftliche Auseinandersetzung durch die Tötung ihres ehemaligen Geschäftspartners im Wege der Selbstjustiz zu beenden und die Angeschuldigten darüber hinaus den arglosen 59-Jährigen in Tötungsabsicht unvermittelt niederschlugen, geht die Staatsanwaltschaft Berlin vom Vorliegen der Mordmerkmale der sonst niedrigen Beweggründe beziehungsweise der Heimtücke aus.
Der 40-jährige Angeschuldigte wurde am 11. Mai 2026 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 12. Mai 2026 aufgrund eines vom Amtsgericht Tiergarten erlassen Haftbefehls in Untersuchungshaft. Der 32-jährige Angeschuldigte wurde am 28. Mai 2026 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 29. Mai 2026 aufgrund eines vom Amtsgericht Tiergarten erlassen Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens, hat nun eine Schwurgerichtskammer zu entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Bauer
Staatsanwalt/GL
Pressesprecher
Vorherige Meldungen Nrn. 65, 80 und 85 vom 7., 26. Mai 2026 und 1. Juni 2026