Haftbefehl gegen Arzt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung

Pressemitteilung Nr. 182 vom 02.10.2026

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin hat das Amtsgericht Tiergarten einen Haftbefehl gegen einen 60 Jahre alten Arzt erlassen, der am gestrigen Tag vollstreckt wurde.

Gegenstand des Haftbefehls ist der dringende Verdacht der gefährlichen Körperverletzung in zehn Fällen. Dem Arzt wird vorgeworfen in der Zeit von Juni 2023 bis Januar 2025 in mindesten zehn Fällen in der von ihm geführten Arztpraxis in Berlin-Reinickendorf bei sechs Patientinnen und Patienten medizinisch nicht indizierte Operationen durchgeführt zu haben. Zuvor soll er diese über das angebliche Vorliegen potenziell lebensgefährlicher Erkrankungen getäuscht haben. Da die Eingriffe bei den Patientinnen und Patienten nicht fachgerecht durchgeführt worden und die entstandenen Operationswunden nicht fachgerecht versorgt worden sein sollen, sollen diese anschließend unter starken Schmerzen und Wundheilungsstörungen gelitten haben. In einem Fall soll der Patient aufgrund der falschen Diagnose psychisch erkrankt sein. Auch die weiteren Patientinnen und Patienten sollen nach den jeweiligen Eingriffen an psychischen Beschwerden gelitten haben.

Eine Ermittlungsrichterin verkündete dem 60-Jährigen noch am gestrigen Tag den Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere auch zu etwaigen weiteren Geschädigten, dauern an.