Gegen einen 20-jährigen Mann, der mit einer Schusswaffe mehrere Personen angegriffen und teilweise verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zum Landgericht Berlin I wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte erhoben.
Der Angeschuldigte soll am 23. April 2026 gegen 19:30 Uhr im Anita-Berber-Park in Berlin-Neukölln auf zwei andere Männer im Alter von 27 und 29 Jahren zugegangen sein und diese zunächst um Feuer gebeten haben. Unvermittelt soll er dann eine Schusswaffe gezogen und auf die Oberkörper der Zeugen gerichtet und abgedrückt haben. Da sich kein Schuss löste, ergriffen die Zeugen die Flucht und der Angeschuldigte soll ihnen nachgelaufen sein. Auf der Hermannstraße soll der Angeschuldigte mehrmals auf die Flüchtenden geschossen und den 27-Jährigen mit einem Streifschuss am rechten Unterbein verletzt haben. Nachdem die Zeugen sich in ein Lokal begaben, soll der Angeschuldigte von ihnen abgelassen haben, um selbst flüchten zu können und nicht festgenommen zu werden. Aufgrund des Umstands, dass der Angeschuldigte die Zeugen zunächst in ein unverfängliches Gespräch verwickelte und dann unvermittelt die Schusswaffe zog und abdrückte sowie die abgegebenen Schüsse auf öffentlichem Straßenland im Innenstadtbereich und teilweise auch auf Oberkörperhöhe erfolgt sein sollen, geht die Staatsanwaltschaft Berlin von Tötungsvorsatz und den Mordmerkmalen der Heimtücke und gemeingefährlichen Mittel aus.
Der Angeschuldigte soll am 2. Mai 2026 gegen 21:35 Uhr erneut im Anita-Berber-Park auf einen inzwischen 18-Jährigen und einen 25-Jährigen zugegangen sein und aus einer Entfernung von etwa fünf bis sechs Metern auf diese geschossen haben, wobei diese jeweils durch die Schüsse erhebliche Verletzungen an den Oberschenkeln erlitten.
Der Angeschuldigte soll die Schüsse auf die Zeugen am 23. April 2026 und am 2. Mai 2026 auch deshalb abgegeben haben, um ohne Konkurrenz in dem Park eigenen Betäubungsmittelgeschäften nachzugehen und andere Dealer zu vertreiben. Die Zeugen soll er dabei als Konkurrenten wahrgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht insoweit daher auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus.
Am 3. Mai 2026 soll sich der Angeschuldigte mit einem bislang unbekannt gebliebenen Mittäter erneut im Anita-Berber-Park aufgehalten haben. Er soll dort gemeinsam mit dem Mittäter einem Zivilpolizisten, von diesem zunächst unbemerkt, das Diensttelefon gestohlen haben. Als der Zivilpolizist den Diebstahl bemerkt hatte und etwa eine Stunde später den Angeschuldigten im Park erneut sah, soll dieser in aggressiver Art und Weise auf den Zivilpolizisten zugekommen sein. Der Zivilpolizist und zwei weitere Kollegen in Zivil gaben sich daraufhin als Polizeibeamte zu erkennen und nahmen den Angeschuldigten fest. Dieser soll dabei Widerstand geleistet und einen Schlagring (verbotene Waffe) bei sich geführt haben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 4. Mai 2026 aufgrund eines vom Amtsgericht Tiergarten erlassen Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun eine Jugendkammer zu entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Vorherige Meldungen Nrn. 55 und 64 vom 24. April 2026 und vom 7. Mai 2026
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1664565.php
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1668699.php