Gemeinsame Meldung - Gemeinsam gegen Gewalt Evaluierungstreffen mit dem Berliner Fußball-Verband_BFV

Pressemitteilung Nr. 153 vom 18.08.2026

Am 18. August 2026 lud die Zentralstelle Hasskriminalität zur Evaluierung des bisher Erreichten und zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zu einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern des Berliner Fußball-Verbands e. V. (BFV), der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin ein. An dem Treffen nahmen auch die Leitungen der beteiligten Strafverfolgungsbehörden sowie Präsident Bernd Schultz und Vizepräsident Recht Dirk Zimmermann für den BFV, teil.

Um auf vorurteilsmotivierte und dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnende erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballspielbetrieb effektiver und nachdrücklicher reagieren zu können, schlossen die Staatsanwaltschaft Berlin und der BFV bereits am 30. Mai 2024 eine Kooperationsvereinbarung. Diese sieht auch eine Unterstützung der Staatsanwaltschaft Berlin bei Maßnahmen zur Gewaltprävention, zum Kinder- und Jugendschutz sowie zur Bekämpfung von Antisemitismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vor.

Im Januar 2026 erweiterten die Strafverfolgungsbehörden ihre Zusammenarbeit mit dem BFV. Die Amtsanwaltschaft Berlin und der BFV schlossen hierfür eine weitere Kooperationsvereinbarung. Ziel ist es, psychische und physische Gewalt im Zusammenhang mit dem Fußballspielbetrieb zu bekämpfen, rechtsfreie Räume zu verhindern und auf erhebliche Straftaten in diesem Bereich effektiver und nachdrücklicher zu reagieren. Daraufhin sind auch in der Staatsanwaltschaft Berlin drei Ansprechpersonen für derartige Verfahren benannt worden, die aufgrund des Alters der Beschuldigten nicht bei der Amtsanwaltschaft Berlin geführt werden.

Durch die Kooperationsvereinbarungen soll sichergestellt werden, dass derartige Vorfälle, von denen der BFV Kenntnis erlangt, künftig schneller und nahezu ausnahmslos den Strafverfolgungsbehörden Berlin zur Kenntnis gegeben werden.

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit dem BFV leitete die Staatsanwaltschaft Berlin bislang 34 Ermittlungsverfahren ein und erhob sechs Anklagen. Zwei Verfahren wegen rassistischer beziehungsweise antisemitischer Straftaten sind mit Geldstrafen rechtskräftig abgeschlossen.
Das wichtige Thema Gewalt im Sport ist bei der Amtsanwaltschaft Berlin seit etwas über einem halben Jahr präsent. Dennoch sind in dieser kurzen Zeit bereits über 160 Verfahren, zumeist aus dem Berliner Amateurfußball, in einer Sondersachbearbeitung gebündelt worden. Siebzehn Vorgänge wurden einer Anklage oder einem Strafbefehl zugeführt. Vier Verfahren haben mit einer rechtskräftigen Verurteilung, ein Verfahren mit einer Einstellung gegen Zahlungsauflage geendet.

Dies zeigt, dass das Thema hochaktuell ist und einer konsequenten Strafverfolgung bedarf. Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich gut gewappnet, um weiterhin engagiert Hasskriminalität, vorurteilsmotivierte Kriminalität sowie psychische und physische Gewalt im Sport zu bekämpfen und rechtsfreie Räume zu verhindern.

Nach dem Vorbild dieses erfolgreichen Pilotprojekts wurden viele weitere Kooperationsvereinbarungen der Strafverfolgungsbehörden mit Berliner Sportverbänden (Badminton-Verband Berlin-Brandenburg e.V., Berliner Eissport Verband e.V., Berliner Fechterbund e.V., Berliner Fußball-Verband e.V., Berliner Hockey Verband e.V., Berliner Karate Verband e.V., Berliner Schwimmverband e.V., Judo Verband Berlin e.V., Landesruderverband Berlin e.V.) geschlossen.

Vorherige Meldungen vom 21. Januar 2026 und 13. März 2025:

https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1540315.php

https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1635920.php