Eine 55‑jährige Frau aus Berlin-Pankow, ihr 51 Jahre alter Ehemann und die gemeinsame 25‑jährige Tochter müssen sich vor dem Landgericht Berlin I wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue zu Lasten eines Bezirksverbands für Kleingartenanlagen verantworten. Der 55‑Jährigen werden insgesamt 548 Fälle vorgeworfen, ihrer Tochter 163 Fälle und ihrem Ehemann ein Fall.
Der Bezirksverband ist ein Dachverband für Kleingartenanlagen und setzt sich aus mehreren Kleingartenvereinen im Bezirk zusammen. Die Mitglieder der Kleingartenvereine pachten ihre Gartenparzellen vom Bezirksverband, dieser wiederum vom Land Berlin. Zahlungspflichtig sind die Pächter gegenüber dem Bezirksverband, dieser ist seinerseits gegenüber dem Land Berlin zahlungspflichtig.
Die 55‑Jährige war im Tatzeitraum von Januar 2020 bis Februar 2023 im Bezirksverband für die Finanzen zuständiges Vorstandsmitglied. Ihr Ehemann war zu diesem Zeitpunkt dort angestellt. Die gemeinsame Tochter war von September 2017 bis August 2020 Auszubildende im Verband und soll danach weiter zum Schein angestellt gewesen sein, tatsächlich aber in dem Tatzeitraum dort nicht mehr gearbeitet haben.
In dem Tatzeitraum soll die 55‑Jährige Gelder des Verbands auf die Privatkonten der Angeschuldigten transferiert haben. Ihr Ehemann und ihre Tochter sollen ihre Konten hierfür zur Verfügung gestellt haben. Die Transaktionen sollen unter anderem als Gehalt oder Sonderzahlungen deklariert worden sein, um die so Abflüsse gegenüber den Verbandsverantwortlichen zu verschleiern. Einen sachlichen Grund für die Überweisungen soll es nicht gegeben haben. Dem Bezirksverband soll so ein Schaden von insgesamt 972.227 Euro entstanden sein.
Ausgangspunkt des Verfahrens war unter anderem ein zivilrechtliches Mahnverfahren eines Straßen- und Grünflächenamts des Bezirks wegen Zahlungsrückständen des Bezirksverbands im Jahr 2022. Im September 2023 wurde durch das Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzverfahren eröffnet. Als Grund für die Zahlungsunfähigkeit wurden die hohen und nicht nachvollziehbaren Personalkosten festgestellt. Der Insolvenzplan des Insolvenzverwalters ist zwischenzeitlich abgenommen und das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft strebt die Ersatzeinziehung der unberechtigt erlangten Gelder bei den Angeschuldigten und die anschließende Rückzahlung an den Verband an.
Die Angeschuldigten schweigen zu den Vorwürfen. Das Landgericht Berlin I – Jugendkammer – wird nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.