Gegen einen mittlerweile 68 Jahre alten Mann, der zahlreiche Frauen sediert, vergewaltigt und davon Videoaufnahmen gefertigt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage zur großen Strafkammer des Landgerichts Berlin I erhoben. Vorgeworfen werden ihm 22 Vergewaltigungen im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Alle Taten sollen zudem in Tateinheit mit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild begangen worden sein.
Auf den Angeschuldigten aufmerksam geworden ist die Staatsanwaltschaft Berlin durch einen Hinweis der Polizei in Verden an der Aller. Diese führte wegen ähnlicher Vorwürfe Anfang 2025 ein Verfahren gegen einen mittlerweile verstorbenen Mann und stieß bei der Auswertung des Chatverkehrs auf den Berliner als Chatpartner. Gegen ihn wurde daraufhin Anfang März 2025 ein Verfahren eingeleitet.
Am 21. März 2025 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen bei dem Angeschuldigten, zunächst, mangels Hinweisen auf schwerere Taten, zum Auffinden von pornografischem Material. Im Rahmen der anschließenden Auswertung der dabei beschlagnahmten Datenträger fand ein forensischer Sachverständiger dann im Februar 2026 zahlreiche Videos von Sexualstraftaten, mutmaßlich begangen durch den Angeschuldigten.
Am 3. März 2026 wurde die Wohnung des Angeschuldigten daraufhin erneut durchsucht. Zudem wurde ein gegen ihn mittlerweile erwirkter Haftbefehl vollstreckt. Der Mann befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft.
Im Rahmen der Auswertung konnten zahlreiche mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von insgesamt 58 Frauen festgestellt werden. Gegenstand der nun erhobenen Anklage sind zunächst 22 Taten zum Nachteil von 14 Frauen. Bei drei Frauen hat sich bislang kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Zehn Frauen konnten noch nicht identifiziert werden, 30 weitere Frauen sind mittlerweile namentlich bekannt. Hinsichtlich dieser mutmaßlichen Tatopfer dauern die Ermittlungen in einem gesonderten Verfahren noch an.
Konkret vorgeworfen wird dem Angeschuldigten, die Frauen mittels verschiedener Schlafmittel in Kombination mit Alkohol sediert und anschließend vergewaltigt zu haben. Die Frauen soll er zuvor über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben. Die bereits vernommenen Frauen konnten sich an die mutmaßlichen Taten nicht erinnern und haben von diesen erst im Rahmen der Ermittlungen aufgrund der Tatvideos erfahren.
Weitere mutmaßliche 36 Fälle der Vergewaltigung aus den Jahren 2010 bis 2014 zum Nachteil einer weiteren Frau mussten indes seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, da die Taten zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens bereits verjährt waren. Denn eine Gewaltanwendung kann in diesen Fällen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Im Unterschied zu den anderen Taten konnte anhand der aufgefundenen Videos eine Substanzvergabe durch den Angeschuldigten, die als Gewalt zu werten wäre, also nicht sicher festgestellt werden. Anders als Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung, bei denen eine 20jährige Verjährungsfrist gilt, verjähren diese Taten derzeit bereits nach fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft strebt neben der Verurteilung des Angeschuldigten auch die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung an. Bislang liegen keine Anhaltspunkte für eine verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit vor.
Der Angeschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Das Landgericht Berlin I wird nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.