Bericht des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft für 2025

Pressemitteilung Nr. 121 vom 03.07.2026

Auch für das Jahr 2025 ist ein erneuter Anstieg der Zahl der bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden geführten Verfahren mit antisemitischem Hintergrund gegenüber dem Jahr 2024 festzustellen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 820 Verfahren eingeleitet. Im Jahr 2024 waren es noch 756 Verfahren. Dies stellt der ehemalige Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst, in seinem nun vorgelegten Bericht für das Jahr 2025 dar.

Seit dem Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 werden zudem alle Fälle gesondert registriert, die im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Zusammenhang stehen. Im Rahmen von propalästinensischen Demonstrationen und Versammlungen war weiterhin ein nicht unerhebliches Aufkommen antisemitischer Handlungen zu verzeichnen. 2023 waren seit dem 7. Oktober 2023 schon 158 Verfahren im Zusammen-hang mit den Nahostkonflikt zu verzeichnen, im Jahr 2024 waren es insgesamt 4.069. Die Gesamtzahl hat sich zum Jahresende 2025 um 2.450 auf 6.677 Verfahren erhöht. Hierbei handelt es sich häufig um Taten mit einem klaren antisemitischen Motiv, erfasst werden zudem aber auch sonstige Fälle im Kontext dieser Geschehnisse, wie zum Beispiel Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Bericht konstatiert, dass die im Vergleich zum Jahr 2024 rückläufigen Zahlen bei Verfahren im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt insbesondere mit dem – fragilen – Waffenstillstand in Nahost und der abnehmenden Zahl an Demonstrationen in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres stehen dürften und von Relevanz sein dürfte, dass die
konsequente Verfolgung strafbarerer antisemitischer Parolen durch die Strafverfolgungsbehörden an Bekanntheit zugenommen hat.

Die Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft, Jana Berthold hierzu:
„Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Gefährlichkeit antisemitisch motivierter Straftaten wird nicht zuletzt durch den Messerangriff eines 19-Jährigen am 21. Februar 2025 am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte deutlich, der nach den Feststellungen des Kammergerichts in seinem Urteil vom 5. März 2026 auf antisemitischen Motiven beruhte. Derartige Taten treffen nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern verunsichern die jüdische Gemeinschaft insgesamt und beeinträchtigen das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Der Schutz jüdischen Lebens und ein entschlossenes, konsequentes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen antisemitisch motivierte Straftaten bleiben daher ein zentrales Anliegen.“

Der 7. Bericht des Antisemitismusbeauftragten kann hier heruntergeladen werden:
7. Bericht des Berliner Antisemitismusbeauftragten
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Hintergrund: Der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft
Am 1. September 2018 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Funktion des Antisemitismusbeauftragten
eingerichtet. Vom 1. September 2022 bis 30. Juni 2026 war dies Oberstaatsanwalt Dr.
Florian Hengst. Seit dem 1. Juli 2026 wird die Funktion von Frau Staatsanwältin als Gruppeleiterin Jana
Berthold wahrgenommen.
Mit der Einrichtung dieser Funktion soll die Vernetzung und Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde zu
Berlin sowie weiteren Institutionen jüdischen Lebens und zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgebaut,
das Vertrauen der Gesellschaft und insbesondere von Jüdinnen und Juden in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden
gestärkt und so auch die Anzeigebereitschaft erhöht werden.