Gegen sieben Männer, die arbeitsteilig ein Geldwäschenetzwerk aufgebaut haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Zwei 59-Jährigen und einem 54-Jährigen werden 48 Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen gemeinschaftlichen Geldwäsche in Tateinheit mit Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vorgeworfen, den drei anderen im Alter von 33, 38 und 47 Jahren Beihilfe dazu.
Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, spätestens ab dem 15. Mai 2020 aus Berlin und Riga ein arbeitsteilig organisiertes Zahlungssystem betrieben zu haben, das dazu diente, Zahlungsflüsse für Dritte der Nachverfolgbarkeit durch staatliche Stellen zu entziehen. Über ein Netzwerk aus scheingeschäftlichen Gesellschaften, Kryptowährungs-Wallets, Bargeldtransaktionen und gefälschten Rechnungsdokumenten sollen die Beschuldigten Finanzströme gezielt verschleiert haben.
Im Zentrum des Systems sollen nach den Ermittlungen acht ausländische Gesellschaften stehen, die über Bankkonten bei einem maltesischen Finanzdienstleister, deren Geschäftsführer der 38-Jährige und deren wirtschaftliche Berechtigte der 47-Jährige Angeschuldigte sind, verfügten. Diese Gesellschaften sollen überwiegend durch Strohpersonen gegründet worden sein, hatten also keinen tatsächlichen Geschäftsbetrieb und wurden faktisch durch zwei der Hauptangeschuldigten verwaltet.
Über diese Gesellschaften sollen die – ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten – verschiedene Varianten zur Ein- und Auszahlung von Vermögenswerten angeboten haben, darunter kontengebundene Zahlungen, Bartransaktionen und Transaktionen mittels der Kryptowährung Tether (USDT). Durch Nutzung mehrerer Firmenkonten, Wallet-Adressen und Zwischenstellen soll die Rückverfolgbarkeit der tatsächlichen Zahlungsströme und wirtschaftlich Berechtigten systematisch erschwert worden sein.
Zentraler Bestandteil des Systems waren die beim maltesischen Finanzdienstleister geführte Bankkonten der acht Gesellschaften. Über diese Konten wickelten die Angeschuldigten Zahlungen im Interesse der Kunden des Systems ab.
Neben rein kontengebundenen Aus- und Einzahlungen bestand dabei auch die Möglichkeit, Kryptowährungen über den maltesischen Finanzdienstleister und mit diesem kooperierende Firmen aus Estland und Litauen in Bankguthaben (Euro) zu konvertieren. Die Angeschuldigten konnten so Kryptowährung über eine Reihe von Wallet-Adressen von ihren Kunden entgegennehmen, in Euro wechseln und sodann nach den Vorgaben ihrer Kunden kontengebundene Zahlungen veranlassen. Die ursprüngliche Herkunft der Kryptowährung war für Außenstehenden danach nicht mehr nachvollziehbar. Umgekehrt konnten die Angeschuldigten auch kontengebundenen Zahlungseingänge in Tether (USDT) umwandeln und an Wallte-Adressen ihrer Kunden weiterleiten.
Neben kontogebundenen Transaktionen verfügten die Angeschuldigten auch über Bargeldbestände mindestens in Berlin und Riga. So konnten Kunden des Systems Kryptowährungen übersenden oder kontengebundenen Überweisungen vornehmen und Barauszahlungen erhalten. Umgekehrt konnten Kunden auch Bargelder übergeben und dafür kontengebundenen Zahlungen von den Bankkonten der acht Gesellschaften erhalten. Die Bargeldabwicklung in Berlin erfolgte durch zwei der Hauptangeschuldigten persönlich oder über bislang noch unbekannten weiteren Gehilfen.
Zur Legitimierung der Geldflüsse sollen Scheinverträge und -rechnungen generiert worden sein, die unter unmittelbarer Mitwirkung der Angeschuldigten durch eine Büromitarbeiterin in Riga erstellt wurden.
Zwischen dem 15. Mai 2020 und dem 19. Februar 2024 sollen über dieses System mindestens 3.412 kontengebundene Einzahlungen mit einem Volumen von 54.693.843,52 Euro geflossen sein. Insgesamt sollen die durch das System abgewickelten Zahlungen ein Volumen von 60.182.209,52 Euro erreicht haben. Insbesondere soll das System auch zur Verschleierung von Geldflüssen in Höhe von 7.383.578,15 Euro aus Anlagebetrugstaten im Zusammenhang mit der Internetplattform „JuicyFields“ gedient haben. Gegen die „JuicyFields“-Verantwortlichen wird gesondert ermittelt.
Die Ermittlungen erfolgten unter Einbeziehung nationaler und internationaler Strafverfolgungsbehörden.
Einer der 59-jährigen Hauptangeschuldigten sowie der 54-jährige befanden sich zwischenzeitig in Untersuchungshaft, sind mittlerweile aber gegen Meldeauflagen vom Vollzug der weiteren Untersuchungshaft verschont.
Die Angeschuldigten sollen insgesamt mehr als 819.705,85 Euro an Provisionen eingenommen haben. Insgesamt strebt die Staatsanwaltschaft gegen die Angeschuldigten und beteiligten Gesellschaften eine Einziehungsentscheidung des Gerichts in Höhe von 8.300.228,61 Euro an. Sie strebt zudem die Verhängung eines Bußgeldes nach Ordnungswidrigkeitenrecht gegen den maltesischen Finanzdienstleister an.