Mann stirbt nach herabfallendem Blumenkübel – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Pressemitteilung Nr. 114 vom 24.06.2026

Nachdem ein Mann in Berlin-Gesundbrunnen durch einen herabfallenden Blumenkübel tödlich verletzt worden war, muss sich eine 32-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen 4,875 Kilogramm schweren Ton-Blumenkübel auf ihrer ungesicherten Balkonbrüstung im zweiten Stock abgestellt zu haben. Der Kübel soll sich dabei außerhalb einer Metallstrebe des Balkongeländers in Richtung eines Gehwegs befunden haben.

Am 5. April 2026 hatte der Deutsche Wetterdienst für das Berliner Stadtgebiet eine Warnung vor Windböen herausgegeben. Am darauffolgenden Nachmittag, am Ostermontag, soll der Blumenkübel durch eine Windböe vom Balkon geweht worden sein und den 61-jährigen Bewohner des Hauses auf dem Gehweg am Kopf getroffen haben. Trotz Reanimationsversuchen verstarb der Mann noch am Ort.

Die Angeschuldigte schweigt zu den Vorwürfen. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten zu entscheiden.