Gegen einen 34-Jährigen, der auf einer Social-Media-Plattform IS-Propaganda veröffentlicht haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage wegen des Verdachts des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen vor dem Landgericht Berlin I – Staatsschutzkammer – erhoben.
Der Angeschuldigte soll im April und Mai 2025 insgesamt drei Videos auf seinem Social-Media-Account mit 12.800 Followern veröffentlicht haben. Diese Videos soll er mit sogenannten Naschids des IS unterlegt haben. Bei Naschids handelt es sich um gesungene Lieder und Hymnen ohne eigene Instrumentalbegleitung. Im jihadistischen Kontext sind dies Kampflieder, die zur Emotionalisierung und zur politischen Mobilisierung ihrer Zuhörer eingesetzt werden und die häufig von der offiziellen Medienstelle des sogenannten Islamischen Staats oder anderer ausländischer terroristischer Vereinigungen herausgegeben werden.