Berliner Polizist wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt

Pressemitteilung Nr. 103 vom 15.06.2026

Ein inzwischen 31-jähriger Polizist muss sich wegen des Vorwurfs gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen nach einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Im Jahr 2020 soll der Beamte bei seinem Dienstherrn einen Nachweis des Goldenen Sportabzeichens eingereicht haben. Daraufhin wurde er vom Polizeimeister zum Polizeiobermeister befördert. Tatsächlich soll er das Abzeichen nie erlangt haben, weshalb er nicht befördert worden wäre und der Polizei durch die gezahlte höhere Besoldung bis Mai 2026 ein Schaden von rund 11.600 Euro entstanden sein soll. Zudem soll der Beamte im selben Jahr mehrere Dienstunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht haben, obwohl er dienstfähig gewesen sein soll. Der Polizei soll hierdurch ein Schaden von circa 7.700 Euro entstanden sein.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Auswertung eines sichergestellten Mobiltelefons. Die Staatsanwaltschaft strebt in dem Verfahren die Einziehung der rund 19.300 Euro und anschließend die Rückzahlung an die Polizei Berlin an.

Der Angeschuldigte schweigt zu den Vorwürfen. Disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden durch die Polizei Berlin eingeleitet. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun ein Strafrichter des Amtsgerichts Tiergarten zu entscheiden.