Verdacht des Verbreitens von IS-Propaganda auf Social-Media - Anklage
Pressemitteilung Nr. 97 vom 10.06.2026
Ein inzwischen 28 Jahre alter Mann, der auf einer Social-Media-Plattform IS-Propaganda veröffentlicht haben soll, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen zum Landgericht Berlin I angeklagt.
Er soll zwischen Dezember 2023 und Oktober 2024 insgesamt neun Videos auf seinem Social-Media-Account mit über 400 Abonnenten veröffentlicht haben. Diese Videos soll er mit sogenannten Naschids des IS unterlegt haben.
Bei Naschids handelt es sich um gesungene Lieder und Hymnen ohne eigene Instrumentalbegleitung. Im jihadistischen Kontext sind dies Kampflieder, die zur Emotionalisierung und zur politischen Mobilisierung ihrer Zuhörer eingesetzt werden und die häufig von der offiziellen Medienstelle des sogenannten Islamischen Staats oder anderer ausländischer terroristischer Vereinigungen herausgegeben werden.
Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahren hat nunmehr die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I zu entscheiden.
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