Anklage wegen versuchter Tötung einer 45-Jährigen nach Auseinandersetzung in Pankow
Pressemitteilung Nr. 82 vom 29.05.2026
Gegen einen 50-Jährigen, der am 2. Februar 2026 in Pankow versucht haben soll eine 45 Jahre alte Frau zu töten, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Berlin I erhoben.
Er soll – nach der Trennung von der 45-Jährigen – den Verdacht gegen diese gehegt haben, sie habe einen neuen Freund. Als er am 2. Februar 2026 in ihrer Wohnung auf die 45-Jährige traf, soll er deshalb beschlossen haben, diese zu töten. Er soll unter anderem mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Die 45-Jährige soll geschafft haben dem Angeschuldigten das Messer nach ersten Stichen zu entreißen und dieses wegzuwerfen. Der Angeschuldigte soll dann mit mehreren anderen Gegenständen auf die 45-Jährige eingeschlagen und -gestochen haben. Die 45-Jährige erlitt durch die Stiche und Schläge mit Gegenständen erhebliche Verletzungen unter anderem im Kopfbereich und am Oberkörper. Ein 50-jähriger Nachbar eilte zu Hilfe und soll den Angeschuldigten schließlich von der 45-Jährigen getrennt haben, wodurch dieser sich an der weiteren Ausführung der Tat gehindert gesehen haben soll. Aufgrund des Umstands, dass der Angeschuldigte die 45-Jährige angegriffen haben soll, weil er eine neue Beziehung dieser vermutete und dadurch die Familienehre gekränkt sah, geht die Staatsanwaltschaft Berlin vom Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe aus. Der Angeschuldigte wurde in der Wohnung kurz nach der Tat vorläufig festgenommen und befindet sich aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls seit dem 3. Februar 2026 in Untersuchungshaft.
Über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens, hat jetzt die Schwurgerichtskammer zu entscheiden.
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