Gegen einen inzwischen 46-Jährigen, der unter anderem als Dragqueen tätig war, hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Besitzes von kinderpornografischer sowie jugendpornografischer Inhalte Anklage zum Amtsgericht Tiergarten – Strafrichter – erhoben.
Der Angeschuldigte soll am 24. Juli 2025 in seiner Wohnung auf diversen elektronischen Datenträgern mutmaßlich kinderpornografisches Videomaterial von mehreren Stunden Länge, jugendpornografisches Videomaterial von unter einer Stunde Länge sowie kinder- und jugendpornografische Bilder aufbewahrt haben.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Meldung der US-amerikanischen Organisation NCMEC an die deutschen Behörden im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse sowie eine anschließende Durchsuchung der Wohnanschrift des Angeschuldigten.
Der Angeschuldigte schweigt zu den Vorwürfen. Das Amtsgericht Tiergarten hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.