Anklage nach versuchter Erpressung und Schüssen ins Bein

Pressemitteilung Nr. 51 vom 23.04.2026

Die bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegründete Ermittlungsgruppe „Telum“ hat gegen vier Männer im Alter von inzwischen 21, 24, 25 und 26 Jahren, die in unterschiedlicher Beteiligung unter anderem mit einer Schusswaffe einen inzwischen 18-Jährigen verletzt und versucht haben sollen andere Personen unter Androhung von Gewalt zur Zahlung von Geld zu zwingen, Anklage vor dem Landgericht Berlin I erhoben. Ihnen wird unter anderem gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und versuchte gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Der 21-Jährige und der 25-Jährige sollen am 19. Juli 2025 nach einem vorangegangenen Streit den 18-Jährigen in einer Lokalität in der Prinzenallee in Berlin-Mitte aufgesucht haben, um diesem einem Denkzettel zu verpassen. Der 21-Jährige soll dem 18-Jährigen dann mit zwei Schüssen aus einer mitgeführten Waffe am rechten Bein verletzt haben. Der Verletzte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus behandelt und dort stabilisiert.

In der Zeit von September bis Dezember 2025 sollen die vier Angeschuldigten den 47-jährigen Betreiber eines Restaurants in Berlin-Neukölln aufgefordert haben Geldbeträge zwischen 3000,- Euro und 50.000,- Euro zu zahlen. Eine Grundlage für diese Forderungen soll nicht bestanden haben. Da sich der 47-Jährige weigerte zu zahlen sollen die Angeschuldigten ihm damit gedroht haben, auf das Restaurant zu schießen. Am 29. September 2025 soll der 21-jährige Angeschuldigte gegen 1 Uhr in der Nacht durch ein Fenster des Restaurants in einen Deckenbalken geschossen haben. In dem Restaurant befindliche Personen kamen dabei nicht zu schaden. Der 26-jährige Angeschuldigte soll am 1. November 2025 dem 47-Jährigen darüber hinaus telefonisch mit seiner eigenen und der Tötung seiner Familienmitglieder für den Fall der Nichtzahlung gedroht haben. Der 47-Jährige soll die Drohungen ernst genommen, das geforderte Geld jedoch nicht gezahlt haben.

Die Angeschuldigten haben sich zu den Vorwürfen nicht geäußert und befinden sich in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nunmehr eine Jugendkammer des Landgerichts Berlin I zu entscheiden.