Geheimnisverrat, Korruption, Rechtsbeugung – Anklage gegen Polizeibeamten erhoben

Pressemitteilung Nr. 49 vom 22.04.2026

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen inzwischen 33-jährigen Polizeibeamten Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Ihm werden 17 Fälle des Geheimnisverrats, vier Fälle der Bestechlichkeit und sechs Fälle der Rechtsbeugung vorgeworfen.

Der Beamte war im Tatzeitraum von Februar 2020 bis Februar 2023 im Abschnitt 55 in Neukölln im Streifendienst eingesetzt. Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit soll er in 17 Fällen polizeiliche Erkenntnisse unbefugt an Personen aus der kriminellen Szene weitergegeben haben. Unter anderem soll er einem Beschuldigten verraten haben, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliege. Zudem soll er Informationen aus Polizeiberichten, personenbezogene Daten, Hinweise auf bevorstehende Polizeieinsätze sowie Dienstzeiten einzelner Beamter verraten haben.

In vier weiteren Fällen soll der Angeschuldigte mit Personen aus der mutmaßlich kriminellen Szene Informationen ausgetauscht haben und im Gegenzug auch Informationen erhalten haben. In drei der Fälle soll er für den Verrat außerdem Getränke, Essen und Kosten für Wasserpfeifen erhalten haben. In dem vierten Fall soll er ein Darlehen in Höhe von 38.000 Euro erhalten und angenommen haben und im Gegenzug hierfür dienstliche Informationen weitergegeben sowie angeboten haben, auf ein Ermittlungsverfahren dienstlich Einfluss zu nehmen.

In sechs Fällen soll der Angeschuldigte auf Grundlage angeblich anonymer Hinweise Ermittlungen initiiert haben. Tatsächlich sollen ihm jedoch die Hinweisgeber bekannt gewesen sein. Anschließend soll er bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter falschen Angaben Durchsuchungsbeschlüsse beantragt haben, die letztlich vom Amtsgericht Tiergarten auch erlassen wurden.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Zeugenhinweise im Jahr 2021. Im Rahmen verdeckter Ermittlungen und anschließender Durchsuchungen im Februar 2023 konnten Beweismittel, insbesondere Telefonchats, sichergestellt werden.

Der Angeschuldigte wurde unmittelbar nach Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse vom Dienst freigestellt. Zudem wurde ihm ein vorläufiges Dienstausübungsverbot ausgesprochen.