Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Terrorverdachts

Pressemitteilung Nr. 48 vom 21.04.2026

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen inzwischen 23 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht Berlin I – Staatsschutzkammer – erhoben. Ihm werden in einem Fall tateinheitlich die Vorbereitung einer terroristischen Straftat sowie die Terrorismusfinanzierung und in vier Fällen das Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen vorgeworfen.

Spätestens seit März 2025 soll der Angeschuldigte den Entschluss gefasst haben, aus radikal-islamistischer Gesinnung einen terroristischen Anschlag in Berlin zu verüben, dem vor allem in Berlin lebende Jüdinnen und Juden sowie seiner Ansicht nach „Ungläubige“ zum Opfer fallen sollten. Im Zusammenhang mit dieser Idee soll er sich auf Internetplattformen wie Telegram und TikTok über Ansichten zum Märtyrertum und zum sogenannten Jihad informiert haben. Nachdem er sich dort auch über den Bau einer Spreng- und Brandvorrichtung informiert haben soll, soll er sich mit einem unbekannt gebliebenen Gesprächspartner über den geplanten Anschlag ausgetauscht haben.

Daraufhin soll der Angeschuldigte zum Zwecke der Durchführung des Anschlags ein Messer sowie im Internet diverse Gegenstände erworben haben, die mutmaßlich zum Bau einer Spreng- und Brandvorrichtung geeignet sind. Damit soll er bereits in experimentelle Versuche eingetreten sein und geplant haben, unmittelbar mit dem Messer möglichst viele jüdische Personen und Nicht-Muslime tödlich anzugreifen, um im weiteren Verlauf einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel zu verüben.

Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im März und Oktober 2025 in sozialen Medien Videos veröffentlicht zu haben, die mit sogenannten Naschids des Islamischen Staates unterlegt waren. Dabei handelt es sich um gesungene Lieder und Hymnen. Im jihadistischen Kontext dienen sie als Kampflieder, die zur Emotionalisierung wie politischen Mobilisierung eingesetzt werden und häufig von der offiziellen Medienstelle des sogenannten Islamischen Staats oder anderer ausländischer terroristischer Vereinigungen herausgegeben werden.

Im Rahmen von Durchsuchungen am 1. November 2025 wurden bei dem Angeschuldigten diverse Beweismittel sichergestellt.

Der aus Syrien stammende Angeschuldigte soll im Dezember 2023 erstmals in das Bundesgebiet eingereist sein. Ihm wurde im September 2024 subsidiärer Schutz zuerkannt, der zwischenzeitlich im Januar 2026 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen wurde.

Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 1. November 2025 in Untersuchungshaft.

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Vorherige gemeinsame Pressemitteilung vom 2. November 2025:
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