Anklage wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Nachlassgeldern

Pressemitteilung Nr. 37 vom 25.03.2026

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen mittlerweile 72-jährigen Mann wegen Untreue in 18 Fällen Anklage zum Amtsgericht Tiergarten – Strafrichter – erhoben.

Der 72-Jährige soll als Testamentsvollstrecker für einen Anfang 2019 verstorbenen Erblasser berufen worden sein und den Nachlass auf einem sogenannten Notaranderkonto verwaltet haben. Er soll es in der Folgezeit bewusst unterlassen haben, über den Nachlass ein Bestandsverzeichnis vorzulegen und die Erbmasse an die Erbengemeinschaft auszuzahlen. In der Zeit von November 2019 bis Februar 2025 soll er sich stattdessen unbefugt Gelder auf ein Privatkonto überwiesen oder damit gegen ihn selbst gerichtete Forderungen beglichen haben. Die Erbengemeinschaft soll dadurch um einen Gesamtbetrag in Höhe von circa 96.900 Euro geschädigt worden sein.