Gegen einen inzwischen 53-jährigen Polizeibeamten, der in Tempelhof-Schöneberg einen nunmehr 34-jährigen Mann unter unzulässigem Vorhalt seiner Dienstwaffe gezwungen haben soll, zum Zweck einer Durchsuchung mit seinem Fahrzeug stehenzubleiben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Nötigung Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Der Angeschuldigte soll sich am Abend des 12. November 2022 im Streifendienst in Zivil entschieden haben, das Fahrzeug des 34-Jährigen aufgrund eines Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln zu kontrollieren. Als der 34-Jährige sein Fahrzeug am Mariendorfer Damm anhielt, soll der Angeschuldigte zunächst mit seiner Dienstwaffe durch das geöffnete Seitenfenster seines Einsatzfahrzeugs auf den Kopf des Geschädigten gezielt, sich als Polizist zu erkennen gegeben und diesen aufgefordert haben, seine Hände nach vorne zu legen. Der Angeschuldigte soll anschließend sein Fahrzeug verlassen, zur Fahrertür des anderen Fahrzeugs gegangen und diese geöffnet haben, während er weiterhin die Dienstwaffe auf den Kopf des 34-Jährigen gerichtet hielt. Im Anschluss soll er das Fahrzeug durchsucht haben, ohne jedoch Beweismittel zu finden. Das Vorhalten der Dienstwaffe soll weder gerechtfertigt noch mit den dienstlichen Richtlinien zum Einsatz von Schusswaffen vereinbar gewesen sein.