Anklage gegen einen Bundestagsabgeordneten der AfD erhoben
Pressemitteilung Nr. 303 vom 15.12.2025
Gegen einen mittlerweile 60-jährigen Bundestagsabgeordneten der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem “Hackenschlag“ und dem sogenannten „Hitlergruß“ begrüßt haben. Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Der Deutsche Bundestag hatte im Oktober 2025 die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.
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