Anklage wegen fahrlässiger Tötung nach Motorradunfall
Pressemitteilung Nr. 297 vom 10.12.2025
Gegen einen inzwischen 54-Jährigen, der einen tödlichen Motorradunfall verursacht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen fahrlässiger Tötung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Am 2. März 2024 gegen 19 Uhr soll der Angeschuldigte mit seinem Auto die Gneisenaustraße in Kreuzberg in Richtung Hermannplatz auf der linken Spur befahren haben. Als der Angeschuldigte einen Spurwechsel eingeleitet haben soll, soll ein weiterer Autofahrer durch Betätigung seiner Hupe darauf aufmerksam gemacht haben, dass die rechte Spur von ihm befahren wird. Daraufhin soll der Angeschuldigte den Spurwechselvorgang abgebrochen und zurück auf seinen ursprünglichen Fahrstreifen gewechselt haben. Dort soll er einen mit ca. 69-82 km/h herannahenden Motorradfahrer aufgrund von Unachtsamkeit übersehen haben.
Der Motorradfahrer kollidierte mit dem Auto des Angeschuldigten und schleuderte infolgedessen gegen einen Straßenbaum. Er erlitt derart schwere Verletzungen, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb.
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