Rechtsanwalt soll vor dem Zivilgericht gelogen haben – Anklage

Pressemitteilung Nr. 291 vom 02.12.2025

Gegen einen mittlerweile 82 Jahre alten Rechtsanwalt, der in einem Zivilprozess falsche Angaben gemacht haben soll, um sich zu bereichern, hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen versuchten Betruges Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Der Jurist soll als Testamentsvollstrecker für eine 88-jährige Frau eingesetzt gewesen sein. Da er in dieser Funktion nach deren Tod seine Pflichten verletzt haben soll, kam es zwischen ihm und der Erbengemeinschaft zu einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Berlin II. In diesem soll er am 6. Januar 2023 in einer mündlichen Verhandlung behauptet haben, dass ihm eine später verstorbene Erblasserin für seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ein Zehntel ihres Nachlasses – insgesamt etwa 3.600 Euro – als Vergütung habe überlassen wollen. Als Nachweis dafür soll er einen angeblich vom 11. November 2013 verfassten handschriftlichen Vermerk vorgelegt haben, den er am Tag des Treffens mit der betagten Erblasserin verfasst haben will. Tatsächlich soll die Erblasserin zu diesem Zeitpunkt jedoch an fortgeschrittener Demenz gelitten haben und in einem Pflegeheim untergebracht gewesen sein. Sie soll daher eine solche Zusage nie erteilt haben. Das Zivilgericht glaubte dem Angeschuldigten allerdings nicht.