Gegen einen 23-Jährigen, der einen 28-Jährigen im Juni 2025 nach vorangegangenen Streitigkeiten mit vermeintlichen Ehrverletzungen über eine social-media-Plattform im Körnerpark erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zum Landgericht Berlin I erhoben. Vorgeworfen wird ihm außerdem eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung: Er soll Ende Mai zusammen mit einem mitangeklagten 24-Jährigen einen 21-jährigen Arbeitskollegen mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben.
Der 23-Jährige soll mit dem später Verstorbenen regelmäßig – auch öffentlich in TikTok-Gruppentelefonaten – verbale Auseinandersetzungen mit wechselseitigen Beleidigungen geführt haben. Auch soll er versucht haben, diesen direkt zu konfrontieren – Bemühungen, die er ebenfalls via TikTok selbst live dokumentierte. Am 22. Juni 2025 soll es schließlich im Körnerpark in Neukölln zu einem Aufeinandertreffen gekommen sein. Der 28-Jährige soll noch geflüchtet sein, von dem Angeschuldigten aber in der Nähe des Brunnens gestellt und durch mehrere Stiche mit einem Jagdmesser so schwer verletzt worden sein, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Aufgrund der vorherigen Auseinandersetzung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte aus gekränkter Ehre und zur Bestrafung handelte – und somit das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verwirklicht haben könnte.
Bereits am 27. Mai 2025 soll es zu einer Messerattacke durch den Angeschuldigten gekommen sein: Gemeinsam mit dem 24 Jahre alten Mitangeschuldigten soll er einen Arbeitskollegen in einer Bäckerei in Marienfelde aus diesem nicht bekannten Gründen regelmäßig beschimpft und beleidigt haben. Als dieser am 27. Mai dann ein klärendes Gespräch zu führen versucht haben soll, soll ihn der 24-Jährige mit Pfefferspray attackiert und der 23-Jährige mehrfach wuchtig mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Da er in dieser Konstellation allerdings von sich aus von weiteren Stichen abgesehen haben und also freiwillig zurückgetreten sein soll, wertet die Staatsanwaltschaft diese Tat nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung.
Beide Angeschuldigte bestreiten die Tatvorwürfe. Anhaltspunkte für eine eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit liegen nicht vor. Der 23-Jährige befindet sich seit dem 24. Juni in Untersuchungshaft, der 24-Jährige wurde am 29. Juli verhaftet.
Petzold
Staatsanwalt
Pressesprecher
——————————————————————————————————————————-
Gemeinsame Pressemitteilung vom 23. Juni 2025: Tötungsdelikt im Körnerpark – Tatverdächtiger festgenommen
Heute Abend gegen 19:40 Uhr nahmen Kräfte der Zielfahndung des Landeskriminalamts Berlin gemeinsam mit dem Spezialeinsatzkommando nach umfangreichen Ermittlungen einen 23-Jährigen in Gesundbrunnen fest. Die Festnahme des Beschuldigten, der im Verdacht steht, gestern Nachmittag einen 28-Jährigen im Körnerpark in Neukölln tödlich verletzt zu haben, erfolgte in der Stockholmer Straße Ecke Soldiner Straße. Er soll morgen einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten zum Zwecke des Erlasses eines Haftbefehls vorgeführt werden. Die Ermittlungen dauern an.
Erstmeldung vom 22. Juni 2025: Tötungsdelikt im Körnerpark – Zeuginnen und Zeugen gesucht
Mehrere Anrufer alarmierten heute Nachmittag die Polizei zum Körnerpark in Neukölln. Nach den derzeitigen Ermittlungen soll es dort gegen 14:50 Uhr zu einem Streit zwischen zwei Männern gekommen sein, in dessen Folge ein bislang unbekannter Tatverdächtiger einen 28-Jährigen mit einer Stichwaffe so schwer verletzte, dass dieser trotz Reanimation und eingeleiteter Notoperation im Krankenhaus verstarb. Die 1. Mordkommission des Landeskriminalamts und die Staatsanwaltschaft haben die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungen, insbesondere zum konkreten Tathergang und zum Hintergrund der Tat, dauern an.
Erstmeldung der Polizei vom 28.05.2025 Gefährliche Körperverletzung auf Parkplatz
Gestern Abend alarmierten Zeugen Einsatzkräfte der Polizei zu einer gefährlichen Körperverletzung nach Marienfelde. Nach bisherigem Ermittlungsstand wurde ein 21-Jähriger gegen 20 Uhr von mehreren Personen auf einem Parkplatz eines Supermarktes in der Buckower Chaussee attackiert. Laut Zeugenaussagen sei es zunächst zu einem Streit zwischen dem 21-Jährigen und den Männern gekommen, welcher im weiteren Verlauf in Handgreiflichkeiten gemündet sein soll. Der 21-Jährige soll von einem Unbekannten mit Pfefferspray und anschließend von einem weiteren Tatverdächtigen mit einem Messer angegriffen worden sein. Nach der Tat flüchteten die Tatverdächtigen vom Parkplatz in Richtung Nunsdorfer Ring. Einsatzkräfte nahmen einen der mutmaßlichen Täter, einen 23-jährigen Mann, in der Nähe fest. Der 21-Jährige wurde durch Rettungskräfte mit Stichverletzungen im Oberkörper in ein Krankenhaus gebracht, in dem er nach einer Operation stationär aufgenommen wurde. Alarmierte
Rettungskräfte behandelten auch den 23-jährigen Tatverdächtigen, der gerötete Augen und eine Schnittverletzung an der Hand hatte und brachten ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Anschließend wurde er in ein Gewahrsam gebracht und erkennungsdienstlich behandelt. Im Anschluss wurde er entlassen. Die weiteren, noch andauernden Ermittlungen hat ein Fachkommissariat der Direktion 4 (Süd) übernommen.
——————————————————————————————————————————-
§ 24 Strafgesetzbuch: Rücktritt
(1) 1Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. 2Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.
(2) 1Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. 2Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.