Ein 24-jähriger Fahrer eines Geldtransporters muss sich wegen des Verdachts der Unterschlagung von transportiertem Bargeld sowie des anschließenden Vortäuschens einer Straftat – nämlich eines Raubüberfalls auf den Geldtransporter – nach einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.
Der Angeschuldigte soll gemeinsam mit einem Beifahrer einen Parkplatz in Berlin-Tempelhof angefahren haben, um dort bei einer Firma das Fahrzeug mit neuem Bargeld zu beladen. Als der Beifahrer das Fahrzeug verlassen hatte und die Firma betrat, soll der Angeschuldigte davongefahren sein und sich auf einem anderen Parkplatz in Tempelhof mit einem unbekannten Mittäter absprachegemäß getroffen haben. Dann soll der Angeschuldigte die Tür des Geldtransporters geöffnet und der unbekannt gebliebene Mittäter mit insgesamt 409.438,81 Euro Bargeld die Flucht ergriffen haben.
Anschließend soll der Angeschuldigte die Warnsignalanlage des Geldtransporters ausgelöst und gegenüber den alarmierten Polizeibeamten – bewusst wahrheitswidrig – angegeben haben, unter Androhung einer Schusswaffe und unter Einsatz von Reizgas gezwungen worden zu sein, die Tür des Transporters zu öffnen.
Das nun angeklagte Geschehen konnte allerdings durch Videoaufzeichnungen auf dem Parkplatz dokumentiert werden.