Gegen eine 72 Jahre alte Frau, die ihren Ehemann mit einem Beil zu erschlagen versucht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen versuchten Heimtückemordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.
Am Morgen des 9. August 2025 soll sie versucht haben, ihren noch schlafenden 74 Jahre alten Ehemann mit zwei Beilschlägen auf den Kopf zu töten. Tatsächlich erlitt dieser – weil die Angeschuldigte versäumt hatte, die Schutzkappe von der Schneide des erst kürzlich erworbenen Beils zu ziehen – zwei Kopfplatzwunden und konnte sich in Sicherheit bringen.
Laut Anklage sollen Ängste vor eigener Erkrankung und die Idee, ihr krankheitsbedingt auf Unterstützung angewiesener Mann könne ohne sie nicht überleben, in ihr den Schluss zu einem gemeinsamen Suizid geweckt haben. Ihr Mann sei damit aber nicht einverstanden gewesen. Daher habe sie sich entschlossen, auch gegen dessen Willen ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen, ihn zu töten und sich selbst anschließend zu suizidieren.
Sie wurde noch am 9. August 2025 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft. Ob die Angeschuldigte sich bei Tatbegehung möglicherweise mit verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, wird in der Hauptverhandlung zu klären sein.
Vorherige gemeinsame Pressemitteilung vom 09.08.2025: Mann mit Axt verletzt – 1. Mordkommission ermittelt
Heute Morgen alarmierte eine Frau Rettungskräfte nach Kreuzberg und gab an, ihren Mann mit einer Axt verletzt zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen soll die 72-Jährige dem schlafenden 74-Jährigen gegen 7 Uhr in der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Großbeerenstraße mit einer Axt eine Kopfverletzung zugefügt haben. Anschließend soll sich die Frau selbst mit einem Messer am Hals verletzt haben. Die Rettungskräfte brachten beide Eheleute zur stationären Behandlung in Krankenhäuser. Lebensgefahr soll dem Vernehmen nach bei keinem der beiden bestehen. Die Staatsanwaltschaft und die 1. Mordkommission haben die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts übernommen.